E Scooter fahren?

1 Antwort

Hallo Htcool1

Zur Benutzung eines eScooter als Tretroller gibt es in Deutschland unterschiedliche Rechtssprechung.

Ein Landgericht hatte eine bekiffte Person mit unversichertem eScooter mal in zweiter Instanz freigesprochen freigesprochen weil der Roller aus war. In erster Instanz wurde allerdings zumindest der Gebrauch ohne Versicherungsschutz verurteilt,

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7467.htm

Ob dieses Urteil in höheren Instanzen bestand hielt weiß ich nicht.

Wenn ja könnte man daraus ableiten, dass ein 10 Jähriger einen eScooter durchaus als Tretroller benutzen darf man es aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch unterlassen sollte.

Zwar gibt es für die Missachtung des Mindestalters in der eKfv weder einen Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit und darüber hinaus wäre ein 10 Jähriger auch noch strafunmündig, was ebenfalls Ordnungswidrigkeiten mit einschließt.

Jedoch weiß keiner was das im Falle eines Unfalls bedeutet selbst wenn jemand anders den Unfall verschuldet und dessen Versicherung zahlen müsste. Versicherungen sind leider dafür bekannt durch mehrere Instanzen zu gehen um sich aus Zahlungen rauszufinden.

Darüber hinaus kann die Polizei den eScooter auch zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten mit auf die Wache nehmen. Wenn nicht gerade bei einem eScooter mit Wechselakku der Akku entfernt wurde könnte er ja theoretisch fahren, die Polizei handelt dann zur Gefahrenabwehr.

Schieben darf er den eScooter aber definitiv wobei die Polizei den eScooter auch dann zur Gefahrenabwehr mit auf die Wache nehmen können wenn die Eltern nicht dabei sind.

LG

Darkmalvet