E Scooter ABE oder Datenbestätigung?
Guten Tag,
benötigt ein E Scooter eine ABE des Kraftfahrt Bundesamtes oder reicht das Datenblatt (Beispielbild) aus, da dort eine "Nummer der EG Typgenehmigung oder ABE" genannt wird?
Danke für Eure Hilfe
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Roller
§2 eKFV:
Die Datenbestätigung nach § 20 Absatz 3a Satz 1 bis 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis muss für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.
§20 Abs 3a StVZO:
(3a) Der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ist verpflichtet, für jedes dem Typ entsprechende zulassungspflichtige Fahrzeug eine Datenbestätigung nach Muster 2d auszufüllen.
Muster 2d:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/muster_2d.html
Das verlinkte Dokument entspricht diesem Muster. Es ist somit ausreichend.
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen dass das Datenblatt ausreicht.
Verlierst du die ABE, bekommst du auch nur dieses Datenblatt.
lg
Vielen Dank für die schnelle Antwort