Anhörungsbogen bekommen, beantworten oder nicht?
Guten Tag,
Ich wurde vor etwa 1nem Monat mit dem Auto meines Vaters, innerorts mit 24 km/h zu schnell, geblitzt. Jetzt ist ein Anhörungsbogen eingetroffen auf dem ein Foto von mir abgebildet ist, jedoch ist der Brief an meinen Vater addressiert, da er ja der Halter des KFZ's ist. Da der Brief ja an meinen Vater addressiert ist, wäre er dazu bereit die Strafe, bzw den 1nen Punkt, (da ich ihm das Geld für die Strafe zurückzahlen würde) auf sich zu nehmen. In dem Brief steht nun, das wenn man sich zu dem vorwurf nicht äußern tut, das ein Bußgeldbescheid gegen Ihn erlassen werden kann ohne weitere Anhörung.
Jedoch wenn jemand anderes am Steuer saß, man es schriftlich melden soll, aber nicht unbedingt angeben muss wer am Steuer saß. Was aber zu weiteren Ermittlungen führen kann. Meine Frage wäre jetzt, ob wir darauf antworten sollten oder nicht und wenn wir antworten sollten, was man angeben müsste.
4 Antworten
Unsere Bußgeldstelle schaut sich meist die Fotos noch einmal an und schaut in die Meldedaten, dann kommt der Bescheid oft an den Fahrer gerichtet.
Ich täte also abwarten.
Jeder der einen Perso hat, hat bei denen auch ein Foto im Rechner.
Mir wurde letztens gesagt, dass das nicht der Fall ist.
Wenn sich jemand mündlich ausweist, weil er seinen Perso nicht dabei hat und die Daten seines gleichaltrigen Freundes angibt, fällt das nicht auf
....
Die Abfrage ist OHNE Foto, wurde gesagt. Denkt ihr, ich bin blöd? Es wurde vor nicht allzu langer Zeit hier auf GF thematisiert, dass die Abfrage der Polizei nur Daten erfasst, keine Bilder!
Warum so kühn?
Hast Du einen Plan, Blitzer, die ohne Fotos blitzen und trotzdem finden die den Halter?
Puh .... Reicht jetzt. Ich kann offensichtlich nicht klar machen, worum es mir geht.
Warum, Deine Aussage, Zitat:
Dazu müsste in den Meldedaten ein Foto abgelegt sein.
Genauso ist es, im Einwohnermeldeamt gibt es die Fotos aus dem Perso und die von der Bußgeldstelle haben da Einblick.
Und kommen ggf. mit solchen Daten dann zum Kind.
Wie immer sind sich alle einig.
Ja, aber meine Aussage/Frage/Anmerkung war, dass die POLIZEI bei einer Abfrage angeblich NICHT auf Fotos zugreifen kann/darf und wie sich DAS dann erklärt. Mag ja sein, dass die BEFUGNISSE andere sind
Als BEISPIEL angefügte Personenkontrolle mit mündlicher Ausweisung, die angeblich NICHT mit Bilddateien abgeglichen werden kann. Meine Annahme dazu war, dass dann eben keins vorliegt. Es nicht zu dürfen, wäre ja Unsinn.
Musste ich mir hier auf GF so sagen lassen, war in der Diskussion der Meinung, dass es NICHT so ist, und Fotos a) vorliegen und b) drauf zugegriffen werden darf. War auch da zu kühn und hatte keinen Plan! Finde es aber leider nicht mehr.
Ich lese viel und versuche auch, mir die Dinge zu merken.
Es sind sich eben nicht alle einig, aber Sirius denkt ja nicht, ist nur kühn und hat keinen Plan.
Wenn ihr darauf antwortet und nicht preisgebt, wer wirklich gefahren ist, dann wird deinem Vater das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt.
Es bleiben also nur 2 Varianten.
Dein Vater bezahlt, du schuldest ihm das Geld und er nimmt zudem den Punkt auf sich.
Ihr füllt den Fragebogen ordnungsgemäß aus, mit Angabe, das du gefahen bist und deiner Anschrift, dann bekommts du einen neuen Bescheid und mußt zahlen und der Punkt geht entsprechend auf dich.
Wenn ihr darauf antwortet und nicht preisgebt, wer wirklich gefahren ist, dann wird deinem Vater das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt.
Stimmt so nicht. Er kann es erstmal nicht angeben, erst wenn er nach Aufforderung es verweigert, dann kann es sein. Ansonsten nicht. Zumal es Variante 3 gibt (siehe meine Antwort)
Da es um ein Bußgeld und kein Verwarngeld gehen wird (wegen den Punkt), stehen ja ggf Probezeitmaßnahmen ins Haus. Da gucken die schon genauer! Ihr wäret nicht die ersten, die das auf diese Weise zu umgehen versuchen!
Wenn dein Vater jetzt sagt, er weiß nicht, wer gefahren ist, kommen die auch mal raus zum Gesichtsabgleich.
Wenn er die Aussage verweigert, zählen die 1+1 zusammen, denn das darf er nur bei Angehörigen 1. Grades.
Wäre es nur ein Verwarngeld, wäre es ihnen wurscht.
Gruß S.
Ja, hab mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen und werde jetzt auch zugeben, das ich derjenige war der geblitzt wurde. Bin aus der Probezeit raus, weswegen dann die Geldstrafe und der 1ne Punkt dann halt auf meine Kappe gehen. Echt gar keinen Bock das dann noch die Bullerei vor die Tür zum Gesichtsabgleich kommt.
Danke für die Antwort.
Nah, das ist iwie alles mit so unnötigem Risiko verbunden und hab da kb meinen Eltern bzw meinem Vater da so Kopfschmerzen noch zubereiteten.
Also wenn keine Antwort kommt, kommt irgendwann ein Bußgeldbescheid an deinen Vater. Wie lange ist das denn genau her? Nach 3 Monaten verjährt dies. Ihr könntet abwarten, bis der Bußgeldbescheid kommt. Dann habt ihr 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Kurz vor Ablauf der Frist macht ihr nen Einspruch und gebt an, dass euer Vater nicht gefahren ist, sondern eine andere Person - ohne diese zu benennen. Frist gewahrt. In den meisten Fällen dauert es so lange, bis die dich als Fahrer haben bzw. dir den Bußgeld Bescheid geschickt haben, dass es bereits verjährt ist. Funktioniert in den meisten Fällen. ^^
Funktioniert in den meisten Fällen?
Mmhmmm ....
Die Verjährung wird durch den Anhörungsbogen unterbrochen. Dabei genügt bereits die Anordnung in der Behörde, dem Betroffenen den Bogen zuzusenden. Die Behauptung, den Anhörungsbogen nicht erhalten zu haben, hilft deshalb nicht.
Die Verjährung wird durch den Anhörungsbogen unterbrochen.
Falsch, nur gegen die Person, gegen die dieser gerichtet wurde. So lange der eigentliche Fahrer nicht angeschrieben wurde, so lange läuft die Zeit zu seinen Gunsten!
Die Behauptung, den Anhörungsbogen nicht erhalten zu haben, hilft deshalb nicht.
Man behauptet nichts, man macht einfach nur nichts.
Dazu müsste in den Meldedaten ein Foto abgelegt sein.
Wenn Halter und Blitzerfoto eindeutig nicht zusammen passen, kommen die auch mal raus.
Wer wohl sollte Papis Auto fahren und sich ggf um PZM drücken wollen ....