Erneute Frage, Bußgeldkatalog richtigkeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aussage der privaten und somit bedeutungslosen Internetseite bezieht sich auf LKW, Busse, PKW mit Anhänger usw.

Für dich relevant ist Tatbestandsnummer 141711:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... ( von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.3 BKat (andere Kfz) Tab.: 74100
70,00€
FaP-Pkt: 0

*) Zulässige Geschwindigkeit angeben
**) Festgestellte Geschwindigkeit angeben

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_09_11_2021.pdf

"Alle sagen kein Punkt aber der Katalog schon" - Tja, der Katalog lügt nicht und an diesen Katalog müssen sich die "Bußgeldersteller" wie ich sie so schön nenne, auch halten.

PleaseHelp253 
Fragesteller
 27.02.2023, 21:23

Ja, allerdings gibt es sehr viele Kataloge ^^ Im Internet findet man kaum seriöse Quellen, vor allem nicht solche mit irgendwelchen Belegen.. Da kann man nur ADAC vertrauen aber wenn man dann so eine Webseite wie ich gefunden hat, wo bedauerlicherweise andere Sachen stehen als auf anderen 100 Seiten, erwartet man eine sehr neue, zuverlässige Quelle um das auch bestätigen zu lassen, was da auf der Seite stand.

Klar, ein Katalog lügt nicht, aber man kann genauso gut Falschinformationen verbreiten.

Grüße.

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