Knöllchen aus der Schweiz bezahlen?
Hallo,
ich habe mein Auto mit deutscher Zulassung an eine Freundin verliehen, da sie mit ihren Mädels in die Schweiz gefahren ist, da ihr eigenes Auto nicht funktionierte.
In der Schweiz wurde sie an einer miesen Stelle auf der Autobahn geblitzt.
Der Bußgeldbescheid hat mich nun erreicht, da in der Schweiz eine Halterhaftung auch bei Geschwindigkeitsverstößen gilt. Ich werde nun aufgefordert 350.00 € zu bezahlen.
Meine Frage;
Ich möchte die Freundin nicht verpfeifen aber selbst eig. auch nicht das überteuerte Abzockerknöllchen bezahlen.
Hat es jemand schonmal darauf ankommen lassen?
Was passiert denn wenn man es ignoriert ? Soweit ich weiß klingelt dann nicht der deutsche Gerichtsvollzieher und will das Konto pfänden ?!
Was ich bereits gehört habe; wenn man irgendwann nochmal in die Schweiz fahren sollte und dann "erwischt" wird, dann wird der Betrag fällig; Stichwort direkte Barbezahlung Sicherheitsleistung! Aber gibt es hier nicht auch wie in Deutschland eine Verfolgungsverjährung?? In Deutschland beträgt diese 3 Monate bei Geschwindigkeitsverstößen.
PS: Bitte keine Kommentare von wegen "bezahl es einfach", "sie ist selbst schuld etc."
11 Antworten
Na ja, es gibt zwar in der Schweiz eine Verjährung, die dauert aber drei Jahre...
Verjährung schweizerischer VerkehrsverstößeWurde ein Tatbestand des schweizerischen Bussgeldkatalogs im Rahmen eines einmaligen Urlaubes erfüllt, ist es möglich, innerhalb der Verjährungsfrist das Bussgeld aus der Schweiz nicht zu bezahlen.
Gemäß Artikel 109 StGB ist für die Verjährung von Strafe und Strafverfolgung – also auch für erhobene Bussgelder – ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeit, kann ein nicht bezahltes Bussgeld bei der Wiedereinreise nicht mehr vollstreckt werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-schweiz-nicht-bezahlen/
Du solltest halt dann in den nächsten drei Jahren wirklich die Schweiz meiden? Ein Bekannter von mir fuhr vor ein paar Jahren mit Radarwarngerät durch die Schweiz und wurde dadurch vor einer Radarkontrolle gewarnt. Als er dann nach Deutschland zurück fuhr, wurde sein Auto kontrolliert und das Radarwarngerät beschlagnahmt...
Die Schweizer sind echt nachtragend...
Danke! Werde deine Antwort als hilfreichste Antwort auszeichnen.
Ich würde die Freundin verpfeifen ... Sie wird viel zu schnell gefahren sein denn :Wenn Man zB. 30 fahren darf aber 35 kriegt man keine Busse denn die Geräte können bis zu 5km daneben liegen , wenn man dann 36kmh fährt müsste man normalerweise nur 40Fr. Bezahlen ich würde sie darauf ansprechen und fragen wie schnell sie gefahren ist ich hoffe ich konnte helfen,ich würde es nicht auf die Verjährung ankommen lassen und erst recht nicht die Busse ignorieren die Schweizer haben selten Verständnis für raser
In Deutschland gibt es auch eine Vollstreckungsverjährung. Gibt es das auch in der Schweiz?
Die Halterhaftung würde hier nur greifen wenn du nicht mitteilst wer dein Auto fuhr. Um zu vermeiden, dass die Freundin zahlen musst könntest du sie auf dem Formular für das Bussgeld eintragen und dabei eine falsche Adresse eintragen.
Dies funktioniert in der Praxis, da du nicht dafür verantwortlich bist, dass der Bussgeldbescheid zugestellt werden kann. Nach dieser Vorgehensweise ist erfahrungsgemäss Ruhe.
Aber falls man herausfindet dass die Adresse gefälscht ist kommst du zusätzlich Wegen fälschung und wenns dumm läuft auch noch mit Veröffentlichung anderer Daten dran dass könnte teuer werden
Das schreib ich schon aus Prinzip. Denn genau so ist es nämlich.
Aber davon ab noch ein paar Hinweise:
Was passiert denn wenn man es ignoriert ?
Soweit ich weiß hat Deutschland ein Abkommen mit der Schweiz, sodass schweizer Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können.
Was ich bereits gehört habe; wenn man irgendwann nochmal in die Schweiz fahren sollte und dann "erwischt" wird, dann wird der Betrag fällig; Stichwort direkte Barbezahlung Sicherheitsleistung!
Das trifft ebenfalls zu. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Aber gibt es hier nicht auch wie in Deutschland eine Verfolgungsverjährung??
Das kann durchaus sein, aber das spielt keine Rolle, das Bußgeld hast du ja bekommen.
Um die Zahlung wirst du nicht herum kommen.
Huhu,
die Schweizer machen da kein Spaß, kommen nur noch saftige mahnkosten dazu. Wenn du in der Schweiz Mal angehalten wirst lassen die dich erst wieder fahren wenn du die Strafe bezahlt hast.
Also kannst du einfach nicht zahlen dafür am besten nie wieder in die Schweiz fahren (nach 3 oder 5 oder 7 jahrenverjährt das glaube (kommt drauf an ob es als Übertretung vergehen oder Verbrechen eingestuft wird) ich aber der Eintrag bleibt) oder du / sie zahlt es einfach.
Grüße Anna
guggsch:
Plötzlich im Gefängnis | Beobachter
Obs überteuert ist oder nicht, geht dich nichts an: Das Via Sicura unterstand dem fakultativen Referendum, das nicht ergriffen wurde, also hat das Volk indirekt ja gesagt!
Super, eine sehr hilfreiche Antwort ! :)