Geschwindigkeitsüberschreitung auf der deutschen autobahn
Hallo zusammen Ich wohne in der schweiz und habe auch hier meinen führerausweis gemacht. ich bin kürzlich auf der a4 richtung aachen geblitzt worden. ich weiss nicht genau, wie viel ich zu schnell gefahren bin, vielleicht so 20 km/h. falls ich die busse bekomme, wie hoch ist die etwa? in der schweiz müsste ich locker 300 fr. bezahlen und hätte vielleicht auch ein fahrverbot für einen monat. können die deutschen mir ein fahrverbot in der schweiz aussprechen? oder geht dies nur in deutschland? und wie lange geht das etwa, bis die busse bei mir zu hause ankommt? danke für die antworten :)
8 Antworten
Hi,
du bist genau in einem kritischen Bereich, was die Bestrafung angeht. Bis 20 km/h zuviel bekommst du keinen Punkt aber ab 21 km/h zuviel.
Hier mal eine Auflistung:
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen):
bis 10 km/h zu schnell 10,- EUR
11-15 km/h zu schnell 20,- EUR
16-20 km/h zu schnell 30,- EUR
21-25 km/h zu schnell 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h zu schnell 80,- EUR, 1 Punkt
31-40 km/h zu schnell 120,- EUR, 1 Punkt
Du bist also entweder mit 30 oder mit 70 € dabei (+ diverse Gebühren). Wird sich in 4-6 Wochen zeigen. So lang dauert die Bearbeitung in etwa.
Ein Fahrverbot wird dir dafür niemand aussprechen.
Wenn Du zwischen 20 und 30 km/h zu schnell warst, dann kostet das 70 EURO + 28,50 Gebühren. Warst Du zwischen 10 und 20 km/h zu schnell, dann kostet Dich das 30 EURO. Du siehst, die Bussen sind in DE um einiges moderater als in der Schweiz.
einiges moderater als in der Schweiz.
...deshalb fahren die Schweizer hier gern rasanter; ist ein Schnäppchenpreis.
Hier auf der A96 fahren sehr viele CHler, da hält sich keiner an irgendwelche km-Schilder
Hiermal einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog
16 - 20 km/h zu schnell: 35 €
21 - 25 km/h zu schnell: 80 €
26 - 30 km/h zu schnell: 100 € (beim 2. Verstoß innerhalb eines Jahres
zusätzlich 1 Monat Fahrverbot
31-35 km/h zu schnell 160 € + 1 Monat Fahrverbot
(Das sind die Werte nach dem neuen seit 01.01.2017 geltenden Bußgeldkatalog. Wenn der Verstoß am 31.12.2016 oder davor passiert ist, ist es etwas günstiger).
Ein Fahrverbot würde nur für Deutschland gelten, aber nicht in der Schweiz,
wobei nach Schweizer Recht ein im Ausland verhängtes Fahrverbot auch in der Schweiz zu administrativen Maßnahmen führen könnte, sofern im Ausland ein Fahrverbot verfügt und an die Schweiz mitgeteilt wurde und die
Widerhandlung nach schweizerischem Recht als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren oder mittleren Bereich (weniger als 50 km/h zu schnell) war das aber bisher in der Regel nicht der Fall. Aber es ist eine Ermessensentscheidung des Kantonalen Strassenverkehrsamtes und die Praxis ist in der Schweiz nicht einheitlich.
Normalerweise kommt zunächst aus Deutschland ein Anhörungsbogen, bei dem Du angeben sollst, wer da gefahren ist. Wenn Du den nicht zurückschickst, gehen sie davon aus, dass Führer und Halter identisch sind und schicken Dir den Bußgeldbescheid.
Spätestens 3 Monate nach dem Verstoß kommt der Bußgeldbescheid, Denn in Deutschland muss spätestens 3 Monate nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Bescheid zugestellt sein. Sonst ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
such mal nach dem begriff "bussgeldkatalog" "deutschland". dann kannst du dirs raussuchen.
keine sorge, den "lappen" behältst du. gegen die bussen in der schweiz ist deutschland SEHR moderat...
ich würde sagen, vielleicht 50 euro kostet es. keine weiteren folgen, falls du dir nicht weiteres zuschulden kommen lässt. eventuell noch bisschen was oben drauf für die adressermittlung.
wenn der brief kommt, einfach zahlen. kommt der brief nach mehr als zwei monaten, brauchst du nicht mehr zu zahlen...
gute fahrt.
kommt der brief nach mehr als zwei monaten, brauchst du nicht mehr zu zahlen...
FALSCH
vielleicht so 20 km/h.
dann ziehe noch 3 km/h ab wegen Voreilung des Tachos plus die Toleranz des Blitzers und du bist bei 10-15km/h zu schnell.
also nichts schlimmes, kostet ca. 20-25€ Verwarnungsgeld
Nicht 3 km/h
mit den 3km/h ist nicht die Messtoleranz gemeint sondern der Vorlauf des Tachos!!
steht auch in meiner Antwort
übrigens ist deine Tabelle total an den Haaren hergezogen!!
Abgezogen werden 3 km/h bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h. Ab da gelten dann 3%.
Wenn auf der Strecke folgende km/h als zulässige Geschwindigkeit angegeben war, zählt die in der Klammer angegebene Geschwindigkeit als Toleranz und kann daher von der gefahrenen abgezogen werden:
UNSINN
Bei stationären Meßanlagen (Blitzer, Laserpistolen, etc.) werden ab 100 km/h 3% abgezogen, bei Messungen durch Videowagen 5%, beim Hinterherfahren mit geeichtem Tacho in der Regel 10%, mit ungeeichtem Tacho 20%. Die Toleranzen für die Messung durch Hinterherfahren können aber je nach Bundesland verschieden sein.
Wie kommt Captain Kirk^^ denn auf diese absurde Idee seiner Tabelle und vor allem auf die 5 % Toleranzabzug bei stationären Blitzern??
Ohja, heute morgen ganz besonders - wenn ich da an eine andere Frage denke. :D
Nicht 3 km/h sondern 5% von der für die Strecke angegebene Geschwindigkeit und bei halben km/h wird aufgerundet.
Wenn auf der Strecke folgende km/h als zulässige Geschwindigkeit angegeben war, zählt die in der Klammer angegebene Geschwindigkeit als Toleranz und kann daher von der gefahrenen abgezogen werden: