Fahrrad und Blitzer?

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In der Schweiz kannst du dafür nicht belangt werden. Der Gesetzgeber sieht zwar zum einen vor, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Fahrradfahrer gelten, doch ist es gleichzeitig KEINE Pflicht, einen Tacho anzubringen. Da der Fahrradfahrer damit überhaut nicht wissen kann, wie schnell er fährt, werden geblitze Fahrradfahrer nicht weiter verfolgt.

Selbst E-Bikes bis 45km/h und einem Nummernschild bekommen keinen Bussgeldbescheid, da die Fahrradfahrer alle gleich behandelt werden und auch dort ein Tacho zwar meistens vorhanden ist, jedoch ebenfalls nicht zum Pflichtprogramm gehört.

In diesen Sinne: Etwas Eigenverantwortung beim Fahrradfahren gehört dazu. Wer jedoch rücksichtslos genug ist und nicht auf die Geschwindigkeit achtet, wird deswegen als Fahrradfahrer nicht belangt.

Natürlich kann man auch als Fahrradfahrer geblitzt werden. Habt ihr in der Schweiz Nummerschilder auf den Fahrrädern? Wenn ja, dann gibt es natürlich auch eine Buße, sonst natürlich nicht, denn wie will man dich ausfindig machen.

Geblitzt werden schon, aber du hast kein Kennzeichen, Jung.

Wie sollten sie dich finden?

In Deutschland wären Fahrradfahrer von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung nach StVO nicht betroffen, leider weiß ich nicht, wie es die Schweiz handhabt.

TechnikTim  28.03.2023, 10:39

Hö? Na klar müssen Fahrräder sich an die Geschwindigkeiten halten. SIe sind genauso wie jeder andere Teilnehmer im Verkehr.
Einzige ausnahme sind Orte an denen es keine Geschwindigkeitsregelung gibt. Also Radwege glaub ich zum Beispiel.

Aber auf der Straße oder auf Radschutzstreifen oder so gelten ganz normale regeln für alle. Ich kenne auch nen Radfahrer der von der Polizei schonmal angehalten wurde, weil er mit 65km/h statt 50km/h von der Polizei geblitzt wurde.

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Schimeck  28.03.2023, 10:55
@TechnikTim

Es gibt bereits genügend Urteile, die dem widersprechen, denn § 3 StVO spricht ausschließlich von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuge sind jedoch laut § 1 StVG nur Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Bußgeld für Radfahrer gibt es lediglich, wenn sie durch unangepasste Geschwindigkeit einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem oder nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden.

Es muss also immer eine Gefährdung von Fußgängern vorliegen. Selbiges gilt übrigens auch für den Verkehr mit Pferden oder Gespannen.

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TechnikTim  28.03.2023, 11:12
@Schimeck

Also ich kenne das eher andersrum.
Du hast Recht, dass es keine Geschwindigkeitsregelung im selben Sinne wie bei Autofahrern gibt aber Radfahrer müssen wie du sagst mit angepaster Geschwindigkeit fahren und mehrere Gerichtsurteile haben entschieden, das angepasste Geschwindigkeit bedeutet nicht schneller als vorgegeben zu fahren. Besonders kritisch wird das in 30er Zonen und Spielstraßen gesehen.

Gerade weil ein Fahrrad im Vergleich zum Auto nunmal ziemlich lange braucht um stehen zu bleiben und auch kein ABS oder sonst was hat sind mehr als 30 in einer 30er Zone nicht angepasst. Bei Regen oder Schnee ist das natürlich nochmal wieder was anderes.

Ich habe auch eben nochmal recherchiert ob es da vielleicht Änderungen zu gibt aber diverse Websites von Anwälten sagen das so, wie es mir auch bekannt ist.

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Antitroll1234  28.03.2023, 11:26
@TechnikTim
Ich habe auch eben nochmal recherchiert ob es da vielleicht Änderungen zu gibt aber diverse Websites von Anwälten sagen das so, wie es mir auch bekannt ist.

Wenn durch Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) oder 274.1 (Zone) die Geschwindigkeit beschränkt wurde, gilt dies lt. StVO für alle Fahrzeugführer, also auch für Radfahrer.

Lediglich bei einem Ortsschild spricht die StVO das dort 50 km/h für alle KRAFTfahrzeuge gilt, da sind Radfahrer tatsächlich nicht von betroffen, da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist.

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Antitroll1234  28.03.2023, 12:01
@TechnikTim

Kommentar von mir ist an @Schimeck gerichtet, Du hast es ja richtigerweise beschrieben.

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Schimeck  28.03.2023, 13:31
@Antitroll1234

Ok, im Falle der Beschilderung mit Zeichen 274 resp. 274.1 gebe ich mich geschlagen, da ist in der Tat nur von Fahrzeugen die Rede.

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