Mietwagen Betriebserlaubnis erloschen - Strafe?
Hey, und zwar hatte ich ein Auto gemietet und die Polizei hat mich angehalten und meinten dass der Grünkeilaufkleber an dem Auto verboten ist und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist. Davon wusste ich nicht weil der Vermieter zu mir sagte dass alles eingetragen ist. Kriege ich die Strafe oder muss der Halter die Strafe zahlen ? Sind 136,50€ und 1 Punkt.
5 Antworten
Davon wusste ich nicht
Wenn deine Sicht so stark eingeschränkt war, dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht nur möglicherweise, sondern tatsächlich beinträchtigt war, und das nicht nur in einem gewöhnlichen Maß, sondern sogar noch erheblich(!), dann wusstest du das.
Allein der Anbau von Teilen ohne ABE führt noch nicht zum Erlöschen der BE, es muss eine der drei Möglichkeiten aus §19 Abs 2 StVZO erfüllt sein.
Tatbestandsnr 319606:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
B-Verstoß, 1 Punkt, 90,00€
Du hast das Fahrzeug in Betrieb genommen, somit hast du diesen Tatbestand erfüllt.
Mich würde mal zunächst interessieren was für ein Autovermieter das sein soll? Ich habe viele Jahre für eine Autovermietung gearbeitet und kenne die Branche sowie die Anbieter. Keiner, aber auch wirklich nicht ein einziger, verändert seine Fahrzeuge in der Art das irgendwas Eingetragen werden muss. Handelt es sich hierbei evtl. um einen einzelnen kleinen lokalen Anbieter oder hast du dir das Fahrzeug von Privat ausgeliehen? Anders könnte ich mir das irgendwie nicht Erklären. Und wenn es denn so wäre das ein Mietfahrzeug technisch verändert worden und diese Eingetragen ist, oder sein soll, müsste das dann in der Zulassungsbescheinigung stehen die du im Fahrzeug haben solltest.
Etwas anderes würde mir da auch nicht Einfallen. Aber es gibt ja abgesehen davon durchaus Vermieter von Fahrzeugen die man bei "normalen" Autovermietern nicht findet. Wie etwa z.B. US-Fahrzeuge Dodge Challanger, Chevrolet Camaro, AMG-Fahrzeuge usw... Aber auch da würden seriöse Anbieter niemanden so wie der Fragesteller es beschrieben hat fahren lassen. Da wäre das Haftungsrisiko viel zu groß denn es ist ja nicht so das im Falle eines Falles alles nur auf den "Mieter" abgewälzt wird weil Er oder Sie hätte gucken müssen in welches Fahrzeug man Einsteigt.
bei solchen Grünkeilen bedarf es einer ABE - die Größe ist festgelegt.
kann mir vorstellen, dass der Vermieter regelkonform verbaut hat. das kann er sich gar nicht leisten. Gewerblich, da kann es sein, dass du als Fahrer dran bist, und der Halter.
Verstehe aber nicht wieso ich was damit zu tun habe, wenn der Vermieter mir sagt dass alles eingetragen ist..
als Fahrer hast du dich vom ordnungsgemäßen Zustand vom Fahrzeug zu überzeugen. Das fängt bei den Reifen schon an,
eben weil der Vermieter viel Müll erzählen kann, da darfst dich nicht drauf verlassen.
nennt sich Abfahrtskontrolle - dazu sind LKW-Fahrer sogar gesetzlich dazu verpflichtet.
Welche Tatbestandsnummer steht in dem Bescheid? Eigentlich sollten das nur 50€ sein. (TB-Nr.: 319500)
Kriege ich die Strafe oder muss der Halter die Strafe zahlen
Ihr kriegt beide ein Bussgeld auferlegt.
Du hast recht. Müsste eigentlich 50€ zahlen aber in dem Brief steht: Wegen Eintragungen im Fahreignungsregister wurde die Geldbuße angemessen erhöht.
eig der halter.
Hört sich sehr nach Privatperson an.
Wahrscheinlich dicke, getunte Karre gemietet um für ein paar Stunden auf dicke Hose zu machen...