Auto stillgelegt, wie wieder fahren können?
Auto wurde wegen paar nicht eingetragen Teilen (die kein ABE hatten) stillgelegt.
Das Auto war beim Gutachter und ist nun wieder in meinem Besitz allerdings mit erloschener Betriebserlaubnis.
Da ich bis jetzt keine Unterlagen/Post zur weiteren Vorgehensweise / Rechnung für Strafe erhalten habe und ich nicht noch länger auf mein Auto verzichten kann (warte seit über 5 Wochen ) ist meine Frage:
Was ich machen muss das ich das Auto wieder fahren darf? Oder muss man auf die Unterlagen der Polizei warten die evtl. der TÜV braucht um mir eine neue Betriebserlaubnis zu geben. Muss man zudem zur Zulassungsstelle?
Das Auto wurde komplett in der Werkstatt auf Originalzustand zurückgebaut! (wie vorher)
Vielen Dank
3 Stimmen
3 Antworten
Hallo,
einen Teil Deiner Frage hast Du Dir ja inzwischen schon eigeninitiativ selber beantwortet, und sogar auch erfüllt:
Das Auto wurde komplett in der Werkstatt auf Originalzustand zurückgebaut! (wie vorher)
Nun benötigst Du jemanden mit einem Anhänger, wo Dir Dein Auto zu einer Neuabnahme beim TÜV verbringen kann.
LG
Was bedeutet denn für dich "stillgelegt"? Wurde die Weiterfahrt untersagt? Wurde die Zulassung entzogen (Kennzeichen entsiegelt)?
Die Betriebserlaubnis wird dem Hersteller des PKW erteilt. Er darf das Auto dann (im Originalzustand) bauen. Wenn Du das Auto durch den Anbau nicht genehmigter Teile veränderst, erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Ist das Auto wieder im Originalzustand, hat automatisch auch die Betriebserlaubnis wieder Bestand. Theoretisch darf man nun einfach wieder fahren. Aber:
Wurde die Zulassung entzogen, muss man erst zum TÜV, und sich dort den ordnungsgemäßen Zustand des Autos bescheinigen lassen. Danach kann man dann zum Straßenverkehrsamt, und das Auto wieder neu zulassen.
Das macht nur der TÜV soviel ich weiß.
Dann muß Dich jemand zum TÜV schleppen, selbst mit dem Auto fahren wäre schon wieder eine Straftat.
Aber mal ganz ehrlich, warum macht man einen solchen teuren Unsinn? Verstehe ich beim besten Willen nicht