Verstoß gegen Pflichtversicherung?

9 Antworten

Du hast dich - entgegen der ganzen frei erfundenen bzw geratenen Aussagen hier - nicht strafbar gemacht, da du nicht der Halter bist.

Laut Bundesverwaltungsgericht ist nicht derjenige der tatsächliche Halter, der in der Zulassungsbescheinigung steht, sondern wer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt und die laufenden Kosten trägt:

Nach einhelliger Auffassung ist Halter derjenige, der ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 14/84

Beides trifft nicht auf dich zu.

Das Fahrzeug befand sich zum Tatzeitpunkt in der Verfügungsgewalt deines Vaters. Du hattest weder die Schlüssel zum Fahrzeug, noch die zur Garage, er konnte allein bestimmen, ob er diese Fahrt antritt oder nicht.

Dein Vater zahlt die Versicherung, tankt wahrscheinlich auch selbst, zahlt Reparaturen usw, somit hat er das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch.

Damit sind für ihn beide Merkmale erfüllt, die jemanden zum Fahrzeughalter machen.

Er ist somit der tatsächliche Fahrzeughalter im rechtlichen Sinne.

Nur wenn ihr beide euch die Kosten teilen würdet und das Fahrzeug jederzeit gleichberechtigt nutzen könntet, ohne den jeweils anderen fragen zu müssen, wärt ihr beide Fahrzeughalter.

Das nennt man abweichende Halterschaft und das ist ja ganz legitim, wenn die Versicherung das weiß!

Insofern hättest du gar nichts zu befürchten.

Gruß S.

Valnar52  31.03.2022, 11:53

Die Versicherungspflicht trifft (auch) den Halter. Dem wird hier unterstellt, die Nutzung gestattet zu haben. Das ist auch bei Fahrlässigkeit strafbar.

Den Papa wird es wegen Vorsatz treffen.

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migebuff  31.03.2022, 12:03
@Valnar52

Richtig, der Halter ist auch verantwortlich, aber der Fragesteller ist nicht der Halter.

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Valnar52  31.03.2022, 12:07
@migebuff

Aber als Beweis des ersten Anscheins wird die Zulassung herangezogen werden. Wenn die FS sich darauf beruft nicht die tatsächliche Halterin zu sein, wird das nicht dazu führen, dass alle Beteiligten einfach sagen "Achso, ja passt, dann machen wir nix weiter". Da wird sie sich auf die entsprechenden juristischen Gänge gefasst machen müssen.

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migebuff  31.03.2022, 14:47
@Sirius66

Nein, da der Vater die laufenden Kosten trägt und die Verfügungsgewalt hatte.

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Der Fall ist juristisch eindeutig. Du brauchst keinen Anwalt! Es lag als Fahrzeughalterin in deiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug versichert ist. Das hast du versäumt.

Bezahle die Versicherung SOFORT und gib alles zu. Dann fällt die Strafe vielleicht etwas milder aus. Das hängt vom Richter ab.

migebuff  31.03.2022, 11:50
Der Fall ist juristisch eindeutig

Richtig. Somit ist es absolut unverständlich, wie es zu so einer Antwort kommt. Oder hast du etwa mehr zu sagen als das Bundesverwaltungsgericht?

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Du solltest dich auf jeden Fall mit deiner Versicherung in Verbindung setzen!

Schließlich bist du die Vertragspartnerin und für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Du schreibst:

Mein Vater übernimmt die Versicherung, er nutzt das Auto, ich nie

Zahlungserinnerungen und Mahnungen waren jedoch ganz sicher an dich adressiert, oder?

Hätte die Polizei deinen Vater nicht aus dem Verkehr gezogen, wäre in Kürze das Ordnungsamt gekommen und hätte die Nummernschilder entsiegelt.

Du möchtest wissen:

Wie hoch würde die Strafe ausfallen ? Soll ich zum Anwalt?

Eine unverbindliche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt ist hier empfehlenswert.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Diese Strafen drohen  

Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-versicherungsschutz/#:~:text=Wer%20ohne%20Versicherungsschutz%20Auto%20f%C3%A4hrt,von%20bis%20zu%20180%20Tagess%C3%A4tzen.

Gut zu wissen:

eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen wird wie folgt berechnet:

Dein Monatseinkommen (Netto) : 30 Tage = 1 Tagessatz

Beispielrechnung mit einem Monatsgehalt von 1.200,- EUR

  • 1.200,- EUR : 30 Tage = 40,- EUR Tagessatz
  • 180,- Tagessätze x 40,- EUR = 7.200,- EUR

Ersatzweise Freiheitsentzug. 180 Tagessätze = 6 Monate Haft.

Davon brauchst du aber ganz bestimmt nicht auszugehen.

Das Beispiel soll zeigen, dass die Geldstrafen auch bei niedrigem Einkommen durchaus empfindlich sein können.

Ein Anwalt, der den genauen Sachverhalt kennt, kann dir recht genau sagen, in welchem Strafmaß in etwa rechnen musst.

Eine zentrale Rolle wird hier auch dein Vater spielen. Wenn dein Vater sich die Schlüssel einfach genommen hat, bleibst du zwar trotzdem verantwortlich. Doch Fahrlässigkeit ist etwas anderes als Vorsatz.

Wie lange wurden die Beiträge nicht überwiesen?

Am allerbesten mit Deinem Vater reden, dass er umgehend seine Verbindlichkeiten begleicht...