Ordnungswidrigkeit?

6 Antworten

Es ist merkwürdig das deine Daten gar nicht aufgenommen wurden. Das kann ich mir so auch kaum vorstellen. Für die Ordnungswidrigkeit haftet nämlich wer gefahren ist.

Wenn dem aber so ist, hat die Halterin die Möglichkeit zu benennen wer gefahren ist. Wenn sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, wird ggf. trotzdem geprüft, wer evtl. in Betracht kommt gefahren zu sein (z.B. Haushalts- oder Familienangehörige). Es kann auch sein, dass es dann Auflagen an die Halterin gibt, z.B. ein Fahrtenbuch zu führen.

Da wäre dann schon die Frage ob es die 60 € + 1 Punkt das Wert sind.


Lepurushe 
Fragesteller
 14.01.2024, 13:45

Wenn ich jemanden angeben kann der ein Führerschein hat glaub ich dass es dabei bleibt ich mein wie können die es nachweisen wer gefahren ist wenn es kein foto gibt

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NewBegin2018  14.01.2024, 13:52
@Lepurushe

Die Polizist*innen haben schon ein gutes Erinnerungsvermögen. Falls du wie du geschrieben hast, dein Geburtsdatum angegeben hast, ist es übrigens einfach, die Haushalts- und Familienangehörigen der Halterin nach dem Geburtsdatum abzugleichen.

Und falls die Halterin kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, muss sie sowieso angeben wer gefahren ist.

Eine Falschaussage dabei kann den Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen.

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...Deine Geschichte kann so nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn Du aufgrund eines bußgeldbewährtem Vergehens angehalten wurdest und nicht in der Lage bist, Dich auszuweisen, wird man Dich notfalls mit zur Dienststelle nehmen, um Deine Identität festzustellen. Zumal Du ja nicht einmal in der Lage gewesen bist, nachzuweisen, im Besitz eines Führerscheins zu sein. Gerade weil Du dieses Vergehen (wohlgemerkt KEINE Ordnungswidrigkeit) begangen hast und es nicht irgendein Mangel am Fahrzeug ist, für den Du als Fahrer/Fahrerin zwar nicht verantwortlich bist (trotzdem Du auch darauf achten musst, wenn Du das Fahrzeug übernimmst! Fährst Du mit abgefahrenen Reifen, ist das Bußgeld auch Deins). Richte Dich auf 100,-€ und einen Punkt in Flensburg ein. Und lass künftig das Telefon beim Autofahren in der Tasche...denn wer wiederholt auffällt, dem wird irgendwann eine charakterliche Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs attestiert....Führerschein weg, MPU notwendig.


Lepurushe 
Fragesteller
 14.01.2024, 13:49

Ich habe der Polizistin gesagt dass ich keine Papiere dabei habe ausser den fahrzeugschein

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Vom Zeugenverweigeungsrecht koennen nur Verwandte ersten Grades Gebrauch machhen. Warum hast du ueberhaupt die Halterin des Fahrzeugs angegeben, die an deinem Vergehen total unschuldig ist?


Lepurushe 
Fragesteller
 14.01.2024, 13:47

Weil wenn ich auch kein fahrzeugschein gezeigt hätte sie es herausfinden durch das Kennzeichen

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Zunächst einmal herzlich willkommen bei uns - schön, dass du dich heute angemeldet hast und wir dir schon bei deiner ersten Frage helfen dürfen...

Vielleicht weißt du noch nicht - du bist hier ja noch recht "neu", dass GF zwar ein Laienforum ist, was natürlich nicht ausschließt, dass hier alle Berufsgruppen vertreten sind, die selbstverständlich ihre Fachkompetenz mit einbringen, weil sie anderen Menschen helfen wollen.....

Die Kollegen haben dich also angehalten, weil du am Steuer mit Handy "erwischt" wurdest und haben sich lediglich mit den Personalien der Fahrzeughalterin zufrieden gegeben.....

Aber das war doch bestimmt nicht in Deutschland oder überhaupt nicht in der EU....vielleicht in Timbuktu.

Auf der Dienststelle lassen sich durchaus Personalien feststellen....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Sie hat durch deine Lüge ein Strafverfahren am Hacken! Wenn sie schweigt, wird sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt!

Die Frage ist natürlich, welche Flachpfeife von Polizist deine falschen Personalien vor Ort nicht als solche verifiziert hat?!