Minijobs bleiben bis zu einer Grenze von 556 € brutto im Monat auch sowieso anrechnungsfrei.
Wenn du darunter warst, ändert das nichts an der Höhe deines BAföGs.
Hast du die 1000 € für das Praxissemester monatlich bekommen oder für den gesamten Zeitraum.
Wenn du denen die Summen im März entsprechend mitgeteilt hast, kannst du davon ausgehen, das die das schon genau geprüft haben, v.a. wenn du denen das sogar zweimal geschickt hast. Wenn du unsicher bist und auf Nummer sicher gehen willst, kannst du das natürlich auch mit der Sachbearbeitung vom BAföG Amt besprechen.