Nein, du hast den Unfall ja direkt gemeldet und sowas ist schon einigen passiert. Da gibt es keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Natürlich fragt dor Polizei immer nach wie es passiert ist und das routinemäßig ein Test auf Alkohol / Drogen gemacht wird ist nicht ungewöhnlich.

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Ab 18 wäre das nur noch dann zulässig, wenn der Schüler vorher eine Einwilligung unterschrieben hat, das in solchen Fällen die Eltern informiert werden dürfen.

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Rein mathematisch gesehen rundet man auf 4 auf.

Grundsätzlich muss sich der Lehrer aber nicht alleine nach dem Durchschnitt richten, sondern wird es nach seinem Ermessen entscheiden.

Er wird z.B. schauen, wie sich deine Leistungen über das gesamte Halbjahr hinweg entwickelt haben, z.B. ob es zuletzt eine Leistungssteigerung oder Leistungsverschlechterung gab.

Ebenso auch wie er dein Bemühen insgesamt einschätzt.Wenn es z.B. eine einzelne schlechtere Note gab, welche den Durchschnitt stark nach unten reißt, sonst aber erkennbar war das du mündlich immer voll im Thema bist, die Hausaufgaben hast etc.. kann er so auch eine 3 rechtfertigen, selbst wenn der Durchschnitt 3,5 oder 3,6 wäre.

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Eine MPU gibt's in der Regel nur bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit / Drogen am Steuer etc..).

Wegen einer Beleidigung vollkommen unabhängig vom Straßenverkehr passiert in die Richtung nichts.

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Wenn niemand für die Bestattung aufkommen kann, bezahlt letztlich das Sozialamt. Dann gibt es allerdings eine anonyme Bestattung, ohne Grabstein und alles.

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Es wäre unlogisch, mir eine Vollzeit- oder langfristige Teilzeitstelle anzubieten, da ich meine Bachelorarbeit in drei Monaten abschließen werde. Kein Arbeitgeber würde das akzeptieren. Drei Monate zu arbeiten und dann zu gehen, um in einem Bereich zu arbeiten, der etwas mit meinem Studium zu tun hat.

Es gibt durchaus Jobs wo auch eine Tätigkeit zur Überbrückung akzeptiert wird. Beispielsweise als Produktionshelferin. Da hast du zwar den ganzen Tag sehr eintönige Tätigkeiten (z.B. Verpackungen einschweißen, Waren abwiegen), aber du hast ein wenig was an Cash in der Zeit.

Ansonsten könntest du dich informieren, ob du nicht auch vorab schon als Werksstudentin arbeiten kannst, in dem Beruf wo du studierst.

Auch das ist für Arbeitgeber durchaus lukrativ und das habe ich auch gemacht in der Zeit wo ich meine Bachelorarbeit geschrieben habe. Oft ergeben sich daraus auch Übernahmemöglickeiten, wenn du mit dem Studium fertig bist.

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Genau sobald wie möglich melden.

In den meisten Fällen wollen die Bilder haben. Wenn es nur ein Bagatellschaden ist, verzichten die auch schonmal darauf. Im Zweifel frag nach wenn du den Schaden meldest.

Könnte es sein, dass evtl. jemand vorbeikommt, um sich mein Auto näher anzuschauen?

In den meisten Fällen nicht, außer es ist ein sehr großer Schaden oder es bestehen noch Unklarheiten.

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Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld wird immer eine Arbeitgeberbescheinigung verlangt. Hier muss der Arbeitgeber auch angeben, ob "vertragswidriges Verhalten" Anlass für die Kündigung war.

Ansonsten heißt es eben "im Zweifel für den Angeklagten". Lässt sich kein vertragswidriges Verhalten nachweisen, gibt es auch keine Sperrzeit.

Bei vertragswidrigen Verhalten könnte der Arbeitgeber im Übrigen auch direkt eine fristlose Kündigung aussprechen, dann wäre es eindeutiger.

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Das hängt davon ab, wegen was er vorbestraft ist und was er bisher an Strafen bekommen hat.

Prinzipiell steht auf Diebstahl Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Bis 2 Jahre kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wenn er bereits eine oder mehrere Geldstrafen hatte, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, das es dieses Mal eine Bewährungsstrafe wird, insbesondere wenn er bereits einschlägig wegen Diebstahls vorbestraft ist.

Hatte er bereits eine Bewährungsstrafe oder viele einschlägige Vorstrafen, kann es auch auf eine Gefängnisstrafe hinauslaufen. Insbesondere kann eine ggf. bestehende Bewährung auch wiederrufen werden, was dann bedeutet, dass er die Strafe auch absitzt.

Und natürlich muss er die Sachen auch rausgeben. Das ist der zivilrechtliche Weg. Tut er das nicht von selbst, kann sich das auch strafsschärfend auswirken.

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Zählen alle Oberstufen Jahre zusammen oder nur das letzte?

Da geht es v.a. um das Abschlussjahr.

Es ist auch nicht so das es eine klassische Regel gibt "ab X unentschuldigten Fehltagen kann auf keinen Fall mehr eine Zulassung erfolgen." Die Lehrer haben da durchaus auch einen gewissen pädagogischen Ermessenspielraum und werden sich das im Einzelfall genau anschauen.

Allerdings können bei unentschuldigten Fehlstunden auch disziplinarische Konsequenzen folgen. In der Oberstufe greifen diese oft schon bei knapp 20 unentschuldigten Fehlstunden in einem Halbjahr was ca. 3 Tage sind. Und disziplinarische Konsequenzen können bis zum Rauswurf gehen auch schon in der 11. Klasse.

Bei 5-6 unentschuldigten Tagen wird man wahrscheinlich erstmal ein Gespräch darüber führen, vielleicht gibt es auch eine Abmahnung von der Schule. Im Wiederholungsfall werden schärfere Konsequenzen folgen.

Daher solltest du spätestens ab jetzt schon darauf achten zumal die nächsten Zeugnisse auch immer wichtiger sein werden für Bewerbungen und da lesen sich unentschuldigte Fehlzeiten echt nicht gut.

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Ohne deine ausdrückliche Einwilligung darf deine Lehrerin sie schonmal gar nicht aushändigen.

Du solltest deiner Freundin zumindest schriftlich deine Einwilligung zu kommen lassen, das sie dies der Lehrkraft vorzeigen kann. Gut wäre eine schriftliche Einwilligung handschriftlich mit Unterschrift zu verfassen und ihr dies dann als Foto zu schicken, das sie das vorzeigen kann.

Oder die Lehrerin lässt sich darauf ein, dass deine Freundin dich kurz anruft, damit die Lehrerin sich vergewissern kann, das es okay ist.

Manche Lehrer sind mit solchen Sachen lockerer, insbesondere können die meisten Lehrer ihre Schüler auch einschätzen und wissen wer mit wem so eng befreundet ist, das sie die Arbeit im Vertrauen mitgeben können.

Dann gibt es auch Lehrer die würden die Arbeit selbst mit schriftlicher Einwilligung nicht rausgeben.

Die aller meisten Lehrer werden aber eine Einwilligung in irgendeiner Form von dir haben wollen um sich abzusichern. Dann denk ich wird es in den meisten Fällen funktionieren.

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Wenn das Verfahren eingestellt wurde, weil man keine Straftat nachweisen konnte oder du freigesprochen wurdest, steht auch nichts im Führungszeugnis drinne.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können je nachdem trotzdem auf die Daten zugreifen.

Nur wenn man tatsächlich wegen einer Straftat für schuldig befunden wird, kann es im Führungszeugnis auftauchen.

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Was soll passieren?

Grundsätzlich verbietet dir das rechtlich keiner und solange du es dir finanziell leisten kannst kein Problem.

Wenn du in einem Arbeitsverhältnis bist, musst du es natürlich mit der Arbeitsstelle abklären. Wenn du entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht wieder auf der Arbeit erscheinst, hast du sehr wahrscheinlich ein paar Tage später die fristlose Kündigung im Briefkasten. Aber wenn du ja eh in Japan bleiben willst, könnte einem das dann prinzipiell egal sein.

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Ich möchte sie wirklich wieder zurück haben. Wie kann ich sie drauf ansprechen? Ich habe sie gestern gefragt „Können wir reden“ und sie so „Ja?“

Das sie wieder auf deine Nachrichten reagiert ist denk ich schonmal ein gutes Zeichen.

Wenn du eingesehen hast, das so war das du im Unrecht warst, kann denk ich eine ehrliche Entschuldigung der erste Schritt sein. Und dann werdet ihr merken ob ihr wieder ins Gespräch kommt und euch wieder trefft und was zusammen unternehmen.

Manchmal kann die Zeit einiges bewirken und auch nach Jahren kann eine echte Freundschaft wieder aufleben. Sicher wird es Zeit brauchen und eine Garantie gibt es nie. Aber wenn du es ehrlich meinst ist es ein Versuch wert und wenn beide Interesse haben die Freundschaft wieder aufleben zu lassen kann das funktionieren!

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Was heißt denn "wollte"?

Wenn er es tatsächlich versucht hat, ist es versuchte Körperverletzung. Wenn er es auch gemacht hat, vollendete Körperverletzung.

Wenn er euch damit gedroht hat, wäre es eine strafbare Bedrohung.

Alles drei kann angezeigt werden. Darauf steht dann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Bei einem nicht vorbestraften würde es in den meisten Fällen auf eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe hinauslaufen (abhängig von den individuellen Umständen).

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Man kann auch trotz einer 5 den Abschluss kriegen.

Manchmal werden solche Briefe aber auch trotzdem schon bei einer 5 versendet, als Hinweis das man aufpassen sollte.

Am besten wäre natürlich auf eine 4 zu kommen im zweiten Halbjahr.

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Rufen Sie mich am Montag an, um Ihren Teil der Pacht nur an mich zu zahlen. Es entstehen Ihnen dann nur die Kosten für mich. Sollten Sie sich bis Montag nicht gemeldet haben, werde ich weitere Maßnahmen einleiten."

Eine Pacht kann er so einfach nicht verlangen. Es wurde hier kein Pacht- oder Mietvertrag vereinbart.

Schadenersatz kann auch nur verlangt werden, wenn er tatsächlich einen Schaden nachweisen kann, der ihm dadurch entstanden ist.

Als das Auto da stand, hätte er es abschleppen lassen können. Alles darüber hinaus (Meldung bei der Polizei etc..) wäre für den Besitzer auch Aufwand, welcher sich im Verhältnis nicht lohnt.

Am besten rufst du ihn an, entschuldigst dich und klärst die Situation mit ihm.

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Ich habe leider bis 16 Uhr Schule und das wird wahrscheinlich auch ein normaler Schultag werden noch dazu schreiben wir zwei Arbeiten einmal Französisch und einmal Mathe 😒

Und dann hast du die Tage nach deinem Geburtstag immer noch die beiden Arbeiten im Nacken und musst dafür nachlernen.

Ich habe früher auch mal Klassenarbeiten an meinem Geburtstag geschrieben. Es gibt wahrlich schlimmeres. So hast du die Klassenarbeiten dann geschafft und kannst an dem Tag in den Feierabend ohne noch am die Arbeiten denken zu müssen. Und nachfeiern kannst du immer noch.

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