Ampelverstoß?
Hy liebe Community wurde gestern bei einem "Rotverstoß" angehalten von der Polizei die zufälligerweise 2 Autos hinter mir waren in einem zivilen Fahrzeug angehalten. Die Polizei versteifte sich drauf das ich über Rot gefahren wäre und anscheinend einen Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte.....
Da man hier im Netz anonym ist hatte ich kein Problem zuzugeben das dies der Fall war ,wenn es so gewesen wäre . Die Ampel schaltete gerade von orange auf rot als ich durchgefahren bin . Hatte ich halten sollen hatte ich eine Vollbremsung hinlegen müssen. Die Polizei hat kein Videomaterial lohnt es sich einen Einspruch einzulegen.?
Der Polizist meinte 200 Euro 2 Pkt und 1 Monat Fahrverbot
9 Antworten
Naja, was heißt – die Ampel schaltete von Orange auf Rot, als du drüber fuhrst. Dann muss sie ja schon bedeutende Zeit vorher orange gewesen sein und d.h. für dich Gas wegnehmen und bremsen.
Ich halte es für schwierig dagegen Einspruch einzulegen, da die Polizei ja vermutlich zu zweit unterwegs war und erfahrungsgemäß die Polizei vor Gericht einen Vertrauensvorschuss genießt. Und ganz ehrlich – du solltest doch zu deinen Fehlern stehen. Darüber hinaus – wenn es nur ein Punkt ist und du ansonsten eine weiße Weste hast, sollte es dich doch nicht interessieren, der ist doch verhältnismäßig schnell wieder abgebaut. Wenn es für dich grenzwertig wird, weil du schon eine Punktesammlung hast, solltest es dir allerdings zu denken geben...
Aber es ist ja nun eindeutig ein Rotlichtverstoß. Und entweder hast du ihn bewusst begangen oder warst völlig verpennt, beides nicht empfehlenswert im Straßenverkehr. Im Grunde finde ich das schon in Ordnung.
Du weißt schon, dass gelbe Ampel, die zu rot wechseln wird, ebenfalls als Rotlichtveratoß gilt. Das sagt schon jede Verkehrsanwälte und Experten sehr oft, wer über die gelbe Ampel durchfährt, die gleich rit wird, ist das ganz klarer Rotlichtverstoß. Daher hat die Polizei alles richtig gemacht und du kannst dich auf ein saftigen Knöllchen freuen
Wenn die Ampel auf Rot geschaltet hat, während du das noch erkennen konntest, hast du einen Rotlichtverstoß begangen. Wenn die Ampel bereits auf Rot geschaltet hat, hättest du bei Gelb gefahrlos abbremsen können - jedenfalls bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit.
Die Gefährdung wäre zu konkretisieren und zu beweisen. Das wäre möglicherweise ein Ansatzpunkt für einen Einspruch. Am Grunddelikt sehe ich aber erst mal wenig Chancen.
Es gibt zwei äußerst objektive Zeugen die dich dabei beobachtet haben.
Ein Widerspruch wird wohl im Leeren verlaufen.
lg
Hast wahrscheinlich bei der Fahrschule nicht aufgepasst. Gelb (Orange) heißt abbremsen und damit rechnen, das gleich Rot kommt.
Da die Polizei in der Regel meistens zu zweit unterwegs ist und die Autos auch eine Cam haben, brauchst du auch nicht versuchen um deine Strafe herumzukommen.
Warum kann keiner mehr zu seinen Fehlern stehen und sagen "ich habe etwas falsch gemacht, nun muss ich auch meine Strafe annehmen"
Die wollen das ich den Lappen für 1 Monat abgeben soll und das sehe ich nicht ein