Soll ich vor Gericht?
Grüße, ich habe meinen Führerschein seit 11 Monaten und habe im Mai ein Bußgeldbescheid bekommen. Ging darum, dass ich auf Autobahn mit 80 Begrenzung 150 gefahren bin. Wurde nicht geblitzt sondern von der Zivilpolizei angehalten und durfte weiterfahren.
Habe 1200€ Strafe und 3 Monate Fahrverbot bekommen + paar Punkte. Schickte das an meinen Anwalt und danach war Ruhe.
Jetzt habe ich eine Gerichtseinladung bekommen. Was könnt ihr mir empfehlen?
Werde erst Montag mit meinem Anwalt sprechen, aber er muss doch Erfolgsaussichten gehabt haben als er Einspruch einlegte, oder nicht?
Jetzt ist die Frage, ob ich den Einspruch zurückziehe und die Strafe zahle oder doch hingehe. Da kommen soweit ich weiß aber 500-1000€ dann auf die Strafe drauf wegen Gerichtsgebühren.
Moralpredigte über die Art und Weise meines Fahrens spart ihr euch bitte.
Geld ist kein Problem. Mir geht es um die Punkte und Fahrverbot
Gibt es einen neuen Stand der Dinge? Bin in der gleichen Situation, nur, dass ich von einem mobilen Blitzer geblitzt wurde.
Anwalt hat geklärt
5 Antworten
"Erfolgsaussichten" ??
Sorry, aber der Anwalt macht das wofür du ihn beauftragst und in dem Fall halt Einspruch einlegen...
Aber kommuniziert man nicht normalerweise mit ihm wie's weitergeht ??? Kenn das von unseren Anwälten so, dass man im stetigen Austausch steht, wie's weiter geht und was der aktuelle Stand ist.
Aber um die Strafe kommst du bererechtigterweise eher nicht herum ;-)
Kann dir glücklich mitteilen, dass es eingestellt wurde 😂. Zumindest hat der Fragesteller das in die Nachfrage geschrieben
150 km/h minus 5% = 142,5 km/h bei erlaubten 80. Bei 41 km/h gibt es ein Fahrverbot. Wäre schon interessant zu erfahren, wie ein Anwalt 62,5 km/h zu schnell so drehen will, dass da nicht von Vorsatz ausgegangen werden kann. Wo die "Richtgeschwindigkeit" - ohne Limit - bei gebotenen 130 km/h liegt.
Macht keinen Unterschied. sind immer noch 53 km/h zu viel.
er muss doch Erfolgsaussichten gehabt haben als er Einspruch einlegte, oder nicht?
Die Erfolgsaussichten sind dem RA egal. Im Gegenteil, er wird dafür bezahlt, vor Gericht zu gehen.
Die "Schnellfahrt" ist ja unstrittig, da ist es von vorn herein unsinnig, da die Kosten für dich durch einen Anwalt in die Höhe zu treiben. Wenn du deinen Einspruch zurückziehst, entstehen keine zusätzlichen Kosten, m. E. nach.
Das hättest Du Dir alles sparen können......
Vor allem den Anwalt, der holt Dich da auch nicht raus.
ALso zahl und fertig, biete das dem Richter an.
Der Anwalt ist in meiner Versicherung mit einbegriffen. Zahle für ihn nicht extda
OK, dann ist gut... .den Rest kläre dann vor Gericht.
Ich halte dieses Vorgehen jedenfalls nicht für sehr Sinnvoll, aber nun ist es eingestielt.
"Werde erst Montag mit meinem Anwalt sprechen, aber er muss doch Erfolgsaussichten gehabt haben als er Einspruch einlegte, oder nicht?"
Hey, der bekommt seine Arbeit bezahlt. Egal, ob du gewinnst oder verlierst. So sind Anwälte halt :-D
Du warst zu schnell, also gehst du zu Fuß. Fertig.
Doch. Du willst wissen, ob du vor Gericht gehen sollst. Und meine Antwort ist, dass du eh laufen wirst und dein Anwalt das macht, was für ihn am besten ist.
Sry, habe mich vertippt. Sollte 140 kmh sein, falls das ein Unterschied macht. Kein 150