Ich wurde geblitzt?

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Weil wir in einem Rechtsstaat leben und daher der Betroffene / Beschuldigte das Recht (nicht die Pflicht) hat, sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor eine Entscheidung über eine Strafe gefällt wird.

Das dient dem Schutz des Betroffenen / Beschuldigten vor ungerechtfertigter Bestrafung.

Dieser Grundsatz gilt nun mal auch in einfach gelagerten Sachverhalten wie einer eindeutig begangenen Geschwindigkeitsüberscreitung.

Meistens besteht bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten neben der Anhörung auch ein Verwarngeldangebot, welches einem die Möglichkeit bietet, das Verwarngeld sofort zu bezahlen und die Sache damit ohne Anhörung zu beenden. Das muss aber nicht immer der Fall sein, weil das im Ermessen der Behörde liegt.

15 km/h?

Bist du sicher, dass du nicht einfach nur bezahlen kannst? (40 €)

Und nur wenn du nicht einverstanden bist, musst du was ausgefüllt zurückschicken...

Weil Du den Behörden und Dir das weitere Verfahren ersparst, wenn Du nur das Verwarnungsgeld bezahlst

Wenn du damit einverstanden bist musst du überhaupt nicht reagieren. Das ist dazu da wenn du ZB nicht der Fahrer warst etc.