Ordnungswidrigkeit?


02.10.2024, 17:29

Ich danke allen die sich dazu Gedanken gemacht haben

2 Antworten

Das halten und parken ist auf Fußwegen Verboten, außer es ist anders gekennzeichnet.


Axa2002 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 17:32

Ich bin mir meiner schuld Bewußt.

Da kann aber etwas nicht stimmen, Du wurdest fotografiert, Deine Frau nicht, das Auto auch nicht, aber beide sollen bezahlen.

Ich denke, das Auto wurde, hat dort nichts zu suchen, und das kostet auch bei uns 50 EUR. Somit darf der Halter überweisen.

Woher ich das weiß:Recherche