Angehalten von der Polizei aufgrund Beschwerden?

RedPanther  29.10.2023, 10:10

Du sagst also, dass sich 3 Leute, die wahrscheinlich in 3 unterschiedlichen Autos gesessen haben, sich zufällig gleichzeitig die gleiche Geschichte gegen dich ausgedacht haben?

Atilla482 
Fragesteller
 29.10.2023, 19:40

Ne keine gleiche Geschichte unterschiedliche

2 Antworten

"Rumfahren" wäre ggf. eine Ordnungswidrigkeit, siehe §30 StVO:

§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
(Fahrzeuge geschnitten , dicht raufgefahren..)

Könnte als Nötigung und/oder Rennen ausgelegt werden. Beides Straftaten. Wenn dem so sein sollte, würde ich den Weg zu einem Anwalt empfehlen, da in dem Fall sehr sicher der Führerschein in Gefahr ist.

hatte jemand von euch so etwas ähnliches ?

Ja, täglich. Die allermeisten "Verkehrssünder" "erwischen" wir, auf Grund von Mitteilungen - welche in der Regel telefonisch erfolgen. Gibt es dann auch noch mehr als nur einen Hinweisgeber, ist das schon ein krasses Indiz.

 Und kann da etwas passieren aufgrund Telefon Anrufe

Natürlich. Die Hinweisgeber werden als Zeugen vernommen (Personenbeweis). Du wirst mit deren Aussagen konfrontiert und kannst dich dazu äußern.

Da die Polizei selber nichts festgestellt hat, fehlt der Sachbeweis.

Geht das ganze vor Gericht, entscheidet der Richter, ob ihm die Personenbeweise reichen. Nach meiner Erfahrung: Bei drei verschiedenen Zeugen, die das selbe sagen, wird es ihm reichen.

Dann kommt es drauf an, WAS sie sagen, was also vorliegt... das kann hier keiner sagen, weil uns dafür allen die nötigen Infos fehlen.

Also mein Rat: Warte erstmal ab, was kommt. Kommt ein Bußgeldbescheid (Owi) leg ggf. Einspruch ein oder zahl, je nachdem ob der Vorwurf stimmt oder nicht. Kommt eine Anzeige, würde ich mir einen Anwalt suchen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Drei verschiedene Anrufer oder nur einer, der dreimal angerufen hat?

Bei drei verschiedenen Anrufern bekommst du ein Strafverfahren an den Hals. Da wirst du dich kaum rausreden können.

Nimm dir einen Rechtsanwalt, wenn dir Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen wird.

Nein, so etwas hatte ich nicht.