Hätte ich die volle Strafe bekommen?

5 Antworten

Hi, Du hättest den Sachverhalt der Bußgeldstelle melden können, aber ich glaub nicht, dass die von der normalen Strafe abgesehen hätten.

Das machen die äußerst selten, meist auch nur dann, wenn ein Richter ein entsprechendes Urteil spricht.

Die Polizei gibt sowas normalerweise an die Bußgeldstelle weiter und die entscheiden dann.

Hätte ich die volle Strafe bekommen, wenn mich die Polizei angehalten hätte?

In meinen Augen ja.

Das Fehlverhalten eines Idioten ändert nichts daran, dass du voll verantwortlich dafür bist, wohin du fährst. Wenn es nicht um eine Ampel gegangen wäre, sondern dir ein Kind vors Auto gelaufen wäre, hättest du dieses Kind womöglich getötet. Und erzähle mir jetzt nicht, dass du ein Kind bestimmt rechtzeitig gesehen hättest.

Die erste Priorität ist, zu gucken wohin du fährst. Das schließt auch sowas wie Ampeln mit ein. Und wenn das funktioniert, kannst du nach böllernden Idioten gucken.

Wenn Du noch angehalten hast (wenn auch einen Meter zu spät), dann wärst Du nur im Bereich einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € (Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).; TBNR 141211).

Wenn Du allerdings einfach weitergefahren bist, dann wäre das wohl eine Einzelfallentscheidung, in der abgewogen werden muss, inwiefern der auf die Straße geworfene Böller sachlich und zeitlich das Missachten der LZA beeinflusst hat.

Ja hättest du, wenn du abgelenkt bist, darfst du natürlich nicht weiterfahren. Was wäre denn passiert, wenn die Ampel wirklich Rot gewesen wäre und du einen Fußgänger umgefahren hättest.