Mofa abgeschleppt, da kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war?

3 Antworten

Das neue Kennzeichen hättest du schon am ersten März angebracht haben müssen.

Du hattest es bereits zuhause und ein volles halbes Jahr Zeit, es anzubringen, bevor du auf deine viermonatige Dienstreise gegangen bist......

Erstaunlich, wieviel Geduld die Behörde an deinem Wohnort hat....

Ja, das darf sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Das ist alles rechtens.

Japp, das reicht: Benachrichtigung am Fahrzeug. Anders wird’s mit wild abgestellten Autos auch nicht gemacht. Orangener Zettel auf die Windschutzscheibe geklebt mit Frist und dann wird kostenpflichtig abgeschleppt und mittels Kennzeichen und/Oder FIN der Fahrzeughalter ermittelt

knöllchen kommt ans Auto und nach Fristsetzung kommt ne Zahlungsaufforderung per Post. Alles regelkonform