Mit Selbstgebauten E-Bike (Stealthbomber) von der Polizei erwischt?

4 Antworten

Na die möglichen Strafen kannst du dir selbsr Googlen. Den Tatbestand einer Verfolgungsjagd gibt's aber nicht. Das heißt dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Rechne Mal damit das du:

A. Dein Bike nur nochmal vor Gericht zu sehen bekommst.

B. Dein Führerschein erstmal in weite Ferne rückt.

C. Die Geldstrafe sehr empfindlich wird.

D. Vielleicht auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung kommen kann.

E. Das du natürlich auch noch die Kosten des Verfahrens bezahlen wirst

qmshot96  25.06.2021, 19:29

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen wird es wohl eher sein, als ein Widerstand. Die DIY-E-Bikes gelten idR als Kraftfahrzeuge.

0
DerBayer80  25.06.2021, 19:36
@qmshot96

Ich lese das so als sei er vor der Polizei abgehauen. Dann ist das kein Rennen sondern eben der Widerstand

0
qmshot96  25.06.2021, 19:38
@DerBayer80

Nein. Eine Flucht vor der Polizei ist ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und kein Widerstand. Ich habe letzte Woche erst eine solche Strafanzeige geschrieben, nachdem ein Smart sich versucht hatte, einer Kontrolle zu entziehen. Der 113 StGB greift hier nicht. Der 315d hingegen schon.

0
DerBayer80  25.06.2021, 19:48
@qmshot96

Ah ok. Wieder was gelernt. Ist aber auch Mal Interesse zu sehen was man alles unter dem Deckmantel Rennen verstecken kann.

0
qmshot96  25.06.2021, 19:49
@DerBayer80

Es geht bei einem Rennen darum, die technisch höchstmögliche Geschwindigkeit auf einer Strecke zu erreichen. Von diesem Ziel geht die Rechtssprechung aus, wenn man vor der Polizei fliehen will.

0
DerBayer80  25.06.2021, 19:57
@qmshot96

Ist aber auch sehr schwammig das ganze. Ich denke das in so einem Fall der ein oder andere Anwalt da ziemlich vehement dagegen vorgehen würde. Ich meine wenn ich vor der Polizei flüchte, liefer ich mit ja kein Rennen und das ich das mit Höchstgeschwindigkeit mache und nicht im Standgas ergibt ja die Natur der Sache.

0

Das Bike wird wahrscheinlich eingezogen das heißt du bekommst es nie wieder.

Und dazu kannst dich auf einen hohen 3 oder 4 stelligen Betrag gefasst machen.

Die Polizisten meinten ich werden mein Bike nie wieder bekommen und Tatvorwurf ist: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Verfolgungsjagd mit Krafträdern.

Wir können Dir auch keine bessere Antwort geben als die Polizei.

Die jeweiligen Strafrahmen (von-bis) der Delikte kannst Du selber googeln, die Delikte wurden Dir ja genannt.

Den Rest musst Du abwarten, bis die Post von der Staatsanwaltschaft eintrudelt.

Ja, es kann sehr gut sein dass das Rad eingezogen wird.

Die Strafe dürfte dann auch noch einmal deutlich teurer werden als das Rad.

Aber auch eine Freiheitsstrafe wäre theoretisch möglich.