Bußgeldbescheid, aber falsche Fahrzeugart?
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen einen Bußgeldbescheid erhalten, allerdings wurde beim Schreiben eine falsche Kraftfahrzeugart (LKW statt PKW) und die falsche Automarke angegeben (Peugeot statt Opel).
Meine Frage: Kann man das so durchgehen lassen, dass ich aus den oben genannten Gründen das Bußgeld nicht zahle?
Und ab wann verjährt ein Bußgeldbescheid? 6 Wochen nach der Tat oder 6 Wochen nach Erhalt des Schreibens?
3 Antworten
Dein Anwalt kann Dich in dieser Angelegenheit beraten. Er kann z.B. Widerspruch einlegen und anführen, daß dieser Bescheid unglaubwürdig ist, wenn sie sich schon in zwei von drei Identifiztierungsmerkmalen des Fahrzeugs geirrt haben, dann muß ja wohl eine Verwechslung voliegen. Er kann auch Akteneinsicht verlangen. Wenn Du es allerdings doch warst, dann wirds richtig teuer.
Du weißt ja sicher, daß Opel und Peugeot bei Nfz kooperieren und daß da eine Verwechslung auf dem Foto möglich ist.
wenn das Kennzeichen übereinstimmt, ist das eindeutig eine Falschangabe, die unwichtig ist, das wirst zahlen müssen.
Kennzeichen stimmt nicht, kannst du nicht gewesen sein, man lege Widerspruch ein
Wenn es falsch ist, kann es ja nicht für dein Fahrzeug gewesen sein, oder?
Ohne Schreiben verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten. Hast Du ein Schreiben bekommen, nach 6 Monaten, nachdem Du es erhalten hast.