Verjährungsfrist Ordnungswidrigkeit?

2 Antworten

Das gilt bundesweit. Nicht nur für Niedersachsen. Die Verjährungsfrist kann bis zu 6 Monate sein.

Zum Beispiel wenn die Ordnungswidrigkeit am 10.01.2021 begangen wurde. Dann muss bis zum 09.04.2021 der Anhörungsbogen erstellt worden sein. Die Zustellung selbst darf wohl bis zu 14 Tage dauern.

Der Bußgeldbescheid muss in dem Fall bis zum 08.07.2021 erstellt, und bis zum 22.07.2021 zugestellt worden sein.

Würde in dem Fall der Anhörungsbogen nicht spätestens am 23.04.2021 zugestellt werden, wäre die Sache verjährt.

Allerdings kann die Bußgeldbehörde die Forderung auch noch 2034 versuchen einzutreiben. Das ist legal. Hier muss man immer schnellstmöglich schriftlich, den Einwand der Verjährung geltend machen.

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/

Wenn es nicht um Verkehrssünden geht, ist die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten oft viel länger, hängt vom höchstmöglichen Bußgeld für die Tat ab (das ist NICHT die Regelgeldbuße aus Katalogen). In § 31 OwiG ist das näher aufgeführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung