Beweißpflicht bei Parkverstoß?

6 Antworten

Nennt sich Halterhaftung - Du könntest jetzt darauf bestehen, nicht der Fahrer gewesen zu sein, wenn Du den aber nicht benennst, musst Du trotzdem zahlen.

Muss ich Angaben zum Fahrer machen, wenn mir als Halter ein Parkverstoß vorgeworfen wird?

Ja. Irgend eine Auskunft wirst Du geben müssen.

Du kannst natürlich behaupten, dass Du nicht weisst wer der Fahrer war. Dann musst Du aber auch die Folgen tragen:

  1. Dann kommst Du als Halter für die Strafe auf (sonst wäre das ja ein "billiges Schlupfloch" und keiner würde je wieder eine fällige Strafe zahlen)
  2. Dann wirst Du ggf. dazu "verdonnert" ein Fahrtenbuch zu führen in dem zukünftig lückenlos jede Fahrt des Autos mit Datum, Von-Bis Uhrzeit, Fahrer etc. einzutragen ist, damit Du zukünftig in der Lage bist derartige Auskünfte zu erteilen.

Du kannst Dir also aussuchen, was Dir lieber ist…

Und trägst Du gar nichts ein, dann wird es halt automatisch Dir angelastet, da Du ja der Halter bist.

Du bist als Halter verantwortlich.

Eier nicht herum, sondern sei ein Mann und bezahl Deine Strafe. Wer falsch parkt, muss dafür auch gerade stehen.

Muss ich Angaben zum Fahrer machen, wenn mir als Halter ein Parkverstoß vorgeworfen wird?

nein, musst du nicht und ist auch nicht erforderlich. Für Betriebsmängel und Parkverstöße im ruhenden Verkehr kann der Halter haftbar gemacht werden, egal wer der Fahrer war.

Lediglich bei Verstößen im fließenden Verkehr gilt die Fahrerhaftung.

Nein. Es reicht, wenn du zahlst. Kannst dir ja die Knete vom Falschparker wieder holen, wenn du es nicht selbst warst.