Steht der Halter vom geliehen Fahrzeug auch auf dem Bußgeldbescheid?

3 Antworten

Selbstverständlich bekommt der Halter erstmal den Bußgeldbescheid. Der muss dann Stellung nehmen, wer gefahren ist.

Einzige Ausnahme, sie erwischen den Fahrer selbst. Der muss sich dann ausweisen und bekommt direkt die Post.

Allerdings ist das eher die Ausnahme, da man ja meistens geblitzt wird, egal ob Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß.

Und eine Bemerkung als Kommentar kannst dir sparen... ich habe alles schon angegeben und dem ist nichts hinzuzufügen :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Bußgeldbescheid wird ja dem Halter zugestellt, dementsprechend steht er im Adressfeld.

Habefragen1234 
Fragesteller
 31.01.2024, 20:00

Aber doch nicht wenn der Fahrer eindeutig identifiziert ist. Wenn man von einer Streife rausgezogen wird und die einen Rotlicht verstoß vorwerfen mit einem Fahrzeug dessen Halter man nicht ist.

oder bekommt es in beiden fällen der Halter

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Broadway1234  31.01.2024, 20:07
@Habefragen1234

Die frage hast du so aber nicht gestellt 😉

Wirst du geblitzt, hast falsch geparkt o.ä, bekommt der Halter des Fahrzeugs die Post.

Wirst du auf frischer Tat ertappt, nemmen die Ordnungshüter deine Daten auf, dann bekommst du den Bescheid per Post.

Beim anhalten stellen die ja schon fest das du nicht der Halter bist und haben den Täter schon identifiziert.

Es sei denn Sie fragen nicht nach deinen Daten, dann geht es trotzdem über das Kennzeichen und den Halter.

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Habefragen1234 
Fragesteller
 31.01.2024, 20:12
@Broadway1234

Das stimmt das hätte ich besser formulieren sollen. Also wenn ich auf frischer Tat ertappt werde und die stellen fest das ich nicht der Halter vom wagen bin bekomme nur ich der Täter den Brief und nicht der Halter und dieser wird auch nicht im Brief erwähnt?

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Broadway1234  31.01.2024, 20:14
@Habefragen1234

Das kann dir so keiner garantieren, ich denke das diese Situation die Beamten selbst entscheiden.

Diese frage wurde hier auch schon öfter mit verschiedenen Antworten gestellt.

Wenn du Mist gemacht hast, solltest du vor dem Brief erhlich zu Halter sein 😁

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Ja, denn der bekommt ja den Bescheid.

Habefragen1234 
Fragesteller
 31.01.2024, 20:02

Auch wenn der Rotlichtverstoß durch eine Streife gesehen wurde und die einen rausgezogen haben?

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Habefragen1234 
Fragesteller
 31.01.2024, 20:09
@WECoyote

Okay Danke Interessant zu wissen weil ich dachte nämlich das wenn die durch sowas ermitteln konnten wer der Fahrer ist das an seine Adresse auch der Brief kommt und nicht zum Halter des Fahrzeugs weil er ja nichts dafür kann.

also für mich zum Verständnis egal ob blitzer oder durch eine Streife den Brief erhält in so einem Fall nur der Fahrzeughalter nicht der Fahrer?

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