8 Punkte auf einmal in Flensburg?

3 Antworten

Die Maßnahmen erfolgen stufenweise, siehe §4 Abs 6 StVG:

(6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde darf eine Maßnahme nach Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 oder 3 erst ergreifen, wenn die Maßnahme der jeweils davor liegenden Stufe nach Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 2 bereits ergriffen worden ist. Sofern die Maßnahme der davor liegenden Stufe noch nicht ergriffen worden ist, ist diese zu ergreifen. Im Fall des Satzes 2 verringert sich der Punktestand mit Wirkung vom Tag des Ausstellens der ergriffenen
1. Ermahnung auf fünf Punkte,
2. Verwarnung auf sieben Punkte,
wenn der Punktestand zu diesem Zeitpunkt nicht bereits durch Tilgungen oder Punktabzüge niedriger ist. Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung nach Satz 3 begangen worden sind und von denen die nach Landesrecht zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, erhöhen den sich nach Satz 3 ergebenden Punktestand. Späteren Tilgungen oder Punktabzügen wird der sich nach Anwendung der Sätze 3 und 4 ergebende Punktestand zugrunde gelegt.
Musikgott81  03.08.2023, 13:52

Wie verhält es sich wenn Punkte noch nicht rechtskräftig sind weil man z.B. Widerspruch eingelegt hat? Diese Punkte werden dann ja erst nachträglich ins Fahreignungsregister eingetragen, also wenn diese rechtskräftig werden.

Was passiert wenn man mit dem chronologisch letzten Verstoß im Fahreignungsregister verwarnt wurde (bei 6 Punkten) und aufgrund vorher entstandener 2 Punkte (weil diese nach Widerspruch und verlorener Verhandlung erst später rechtskräftig wurden) dann 8 Punkte erreicht?

Die Verwarnung muss ja vor dem Entzug der Fahrerlaubnis ab 6 Punkten ausgesprochen werden, was jedoch im unten stehenden Beispiel nicht möglich ist.

4 Punkte aus Vorjahren (Ermahnung erteilt)

+2 Punkte im Januar (jedoch erst nach verlorenem Widerspruch im JULI rechtskräftig, noch nicht eingetragen)

+ 2 Punkte im MAI (rechtskräftig, Verwarnung erteilt wegen 4 Punkten aus Vorjahren plus 2 Punkten im MAI ist insgesamt 6 Punkte)

In diesem Fall würden die 2 Punkte aus JANUAR aufgrund deren späterer Rechtskraft zu dann insgesamt 8 Punkten = Entzug der Fahrerlaubnis führen.

bis MAI war der Status ERMAHNT (4P)

ab MAI war der Status VERWARNT (6P)

Darf der Entzug der Fahrerlaubnis dann trotzdem erfolgen, wenn die 2 Punkte aus JANUAR zu insgesamt 8 Punkten führen...obwohl die Verwarnung erst im MAI ausgesprochen wurde? Oder werden die 8 Punkte in diesem Fall auf den Status ERMAHNT bzw. VERWARNT reduziert und vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen?

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migebuff  04.08.2023, 08:15
@Musikgott81

Das ergibt sich aus dem zweiten Teil meines Zitats. Bei der Verwarnung wird der Punktestand auf sieben reduziert, aber wenn die Behörde dann die Info erhält, dass es Punkte aus vorherigen Taten gab, werden diese zum neuen Punktestand addiert und führen ggf zur nächsten Maßnahmenstufe.

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Frage doch, wenn Du betroffen bist, einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wenn Du die alte Regelung recherchieren konntest, kannst Du auch die neue Regelung recherchieren. Versuche es doch einfach mal selber. Warum sollen wir jetzt für Dich recherchieren. Da fehlt mir die Logik in der Sache.

Wenn Du vor einer solchen Situation stehen solltest, wäre wahrscheinlich der Gang zu einem Anwalt für Verkehrsrecht angebracht. Viel Erfolg.