Handy am Steuer, wird Fahrzeughalter benachrichtigt?
Hallo,
ich habe ein bisschen Mist gebaut. Habe neulich Nacht einen Anruf im Auto entgegen genommen und die Polizei war not amused. Ganz abgesehen davon, dass ich mich noch in der Probezeit befinde und jetzt wirklich etwas Panik schiebe, habe ich total Angst, dass mein Vater mir den Kopf abreißt. Könnt ihr mir sagen, ob nur ich als Betroffene von der Polizei/dem Straßenverkehrsamt/Flensburg benachrichtigt werde oder ob auch mein Vater, da der Wagen auf ihn zugelassen ist, Post bekommt?
& ja, ich weiß, ein Handy hat am Steuer nichts zu suchen. Ich mache es ja auch nicht wieder seufz
LG,
Amelia
6 Antworten
Haben sie Deine Daten aufgenommen, dann geht es an Dich. Haben sie nur die Autonummer und Dich nicht angehalten geht es zum Fahrzeughalter.
War gerade beim Straßenverkehrsamt und habe nachgefragt. Post bekomme nur ich. Handynutzung ist ein A-Verstoß, sprich, es kommen neben dem regulären Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister noch eine Verlängerung der Probezeit und die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, hinzu.
Und die Moral von der Geschicht: Wenn man sowieso dazu neigt, ins Unglück zu laufen - den Freund einfach später zurückrufen.
Danke für eure Antworten. Werde jetzt schonmal versuchen, irgendwie das Geld zusammenzukratzen o___O
LG,
Amelia
möglich wäre ein Anhörungsbogen, der an den Halter verschickt wird.
Da aber deine Adresse aufgenommen wurde - wird es zu dir kommen.
A-Verstoß - Verlängerung der Probezeit und das ASF sind dir gewiss.
stell dich schon mal auf ein Bußgeld von ca. 130€ ein.
Handynutzung ist ein A-Verstoß und hat entsprechend schon beim ersten Mal probezeitrelevante Maßnahmen zur Folge.
Mea culpa- hab mich durch das www irreführen lassen. Sorry Peter und Anti, Handy ist A-Verstoß.
B-Verstoß war mal, da hat es "noch" 60€ gekostet, nun liegt der Verstoß bei 100€
kein Problem ;)
Wenn die Polizei bereits Deine Personalien aufgenommen hat, wird niemand weiter behelligt. Das Kfz war ja weder Tatmittel noch sonst was. Nur falls das Fahrzeug zur Täterermittlung nötig ist, dann bekommt der Halter natürlich auch einen Anhörungsbogen
Würde mich wundern, wenn das nicht auch annden Halter geht. Muss aber nicht stimmen.
> Muss aber nicht stimmen
Welchen Sinn sollte das ergeben, den Halter zu "informieren", wenn der Fahrzeugführer im Tatzeitpunkt bekannt ist?
Wenn der verantwortliche Fahrer bereits bekannt ist (direkt angehalten und Ausweis/Führerschein kontrolliert), würde es mich im Gegenteil wundern, wenn der Halter Post bekäme. Wozu sollte das gut sein?
Handybenutzung ist ein B-Verstoß. Ein B-Verstoß hat ausser dem Bussgeld und dem Pünktchen erst mal keine Folgen (außer durch den Vater...:-))