Was ist wenn ein Wagen 5min bevor der Abschleppdienst kommt vor meiner Einfahrt wegfährt, wer zahlt den Abschleppdienst?

10 Antworten

Wer die Kosten für den Abschlepper zahlt?
Du, denn du hast den Auftrag erteilt. Sicherlich kannst du versuchen dein Geld von der betreffenden Person wieder zu bekommen, was aber nicht viel Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Was anderes wäre es, wenn du die Polizei rufst, diese das ganze Aufnimmt und diese würde dann wohl den Kontakt mit deinem Nachbarn suchen. Sollte dieser dann immer noch nicht wegfahren und die Polizei den Abschlepper anfordern ist dies eine Behördliche Anforderung und die Kosten trägt dann der Nachbar und nicht du.

VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 17:34

Okay was ist wenn ich nicht den Abschlepper anrufe sondern das Ordnungsamt? Gibts dafür ein Ticket auf die Windschutzscheibe?

0
SuperKuhnibert4  20.12.2021, 17:38
@VitaMalz323

Nur, wenn überhaupt jemand vom Ordnungsamt vor Ort kommt und die Ordnungswidrigkeit aufnimmt.

2
verreisterNutzer  20.12.2021, 17:49
@VitaMalz323

Wenn diese dann auch kommen und das Fahrzeug noch da steht ja. Aber auch hier dürfte es eine Rolle spielen ob du Rein oder Raus fahren willst. Diesbezüglich hat dir feinerle schon die Notwendigen Infos gegeben.

1
Von Experte tinalisatina bestätigt
Jemand parkt vor meiner Einfahrt, nein nicht gegenüber sondern genau davor sodass ich nicht in meine Garage reinfahren kann.

Keine Nötigung, ergo zahlst du, und kannst dann zivilrechtlich gegen den Halter des falsch abgestellten KFZ vorgehen. Ob dort was zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt. Eine Halterabfrage durch en Anwalt ist hier sehr wohl möglich (Beweisfoto erforderlich), somit auch eine zivilrechtliche Verfolgung.

VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 17:26

Keine Nötigung? Ich kann nicht mit meinen Wagen in die Garage! Aber wenn es abgeschleppt wird dann muss er doch den Wagen abholen, bezahlt dann da der Halter nicht das ganze Geld?

0
FordPrefect  20.12.2021, 17:37
@VitaMalz323
Keine Nötigung?

Nein. Nötigung läge vor, wenn du an der Nutzung deines Fahrzeugs gehindert wärst, weil deine Ausfahrt *aus* der Garage blockiert wäre und du festsäßest. Du kannst dein KFZ woanders abstellen und zu Fuß laufen bis nach Hause. Das ist genau keine Nötigung. Aber eine Besitzstandstörung - und das ist 100% Zivilrecht.

4
VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 18:51
@FordPrefect

ja aber es ist doch eine Ordnungswidrigkeit dann kann ich ja ein Bild schießen und das der Polizei vorlegen oder nicht? Somit würde dem Halter ein Bußgeld ergehen

0

Es bezahlt aber doch immer der Besteller und was er vom Störer ersetzt bekommt, urteilen meist die Gerichte aus.

Die sind sich nicht immer einig.

Ich lese, gar nichts, es kann gewartet werden.

Geht rausfahren nicht, kann ein Taxi genommen werden und abzüglich der Ersparnis kommt die Lücke vom Störer.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Den Abschleppdienst zahlt grundsätzlich der, der ihn bestellt hat. Hoffentlich hast du diese Ordnungswidrigkeit mit Foto festgehalten. Dann kannst du ja im Nachhinein VERSUCHEN, die Kosten wieder einzuklagen.

Hallo Vitamalz,

natürlich ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Dann fang doch mal klein an und ruf beim nächsten Mal das Ordnungsamt oder die Polizei.

Schreibst du mir bitte wie das ausgegangen ist. Das würde mich interessieren ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 18:03

Definitiv werde ich das tun. Ich koche grade vor Wut. Unser Gesetz ist einfach extrem luschig und bekloppt durchdacht. Man darf sich in Deutschland einfach zuviel erlauben!

Was hälst du davon wenn ich ein Foto schieße und das demm Ordnungsamt schicke? Bekommen die dann ein Bußgeld?

0
karliemeinname  20.12.2021, 18:12
@VitaMalz323

Hallo VitaMalz,

jetzt trink erst mal ein Bier (oder VitaMalz) und beruhige dich wieder. So ist es eben.

Natürlich bekommt er dann kein Bußgeld. Mit einem Foto kann man nicht gerichtsfest dokumentieren, dass er vor deiner Einfahrt geparkt und nicht nur gehalten hat.

Schau doch mal in die Stadt, wenn die DHL-, Hermes-, DPD- und wie sie auch sonst noch heißen-Autos, in der zweiten Reihe halten. Hat du jemals gehört, dass es da ein Bußgeld gibt.

Das Ordnungsamt wird dir ziemlich schnell klar machen, dass das deine Privatangelegenheit ist. Ob es dir gefällt oder nicht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

0
VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 18:16
@karliemeinname

Ich kann also JEDEN TAG vor der Einfahrt meines Nachbarn parken sodass er nicht mehr auf sein Grundstück rauffahren kann und ich kann überhaupt nicht belangt werden??? Ich zahle keine Abschleppkosten im nachhinein auch wenn Zeugen sagen das ich da stundenlang stand. Keine Bußgeld, nixxx

0
karliemeinname  20.12.2021, 18:29
@VitaMalz323

Hallo VitaMalz,

das habe ich nicht gesagt.

Ich sagte, dass du das privatrechtlich klären musst.

Du kannst das selbst versuchen oder sofort einen Rechtsanwalt beauftragen.

Aber du gehst auch hier in Vorkasse und trägst das Risiko. Du hast aber erheblich bessere Chancen als mit deiner Abschleppwagenaktion.

Ja, leider ist es so, dass oft gilt: Frechheit siegt.

Da geht mir auch der Hut hoch.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

0
VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 18:38
@karliemeinname

Feinerle schreibt aber ich soll jedes mal ein Foto schießen und damit dann zur Polizei oder Ordnungsamt dann gibt es ein Bußgeld an den Halter des Fahrzeuges

0
karliemeinname  20.12.2021, 18:46
@VitaMalz323

Hallo VitaMalz,

dann mach das mal. Schreibst du mir bitte, wie das ausgegangen ist?

Entweder du möchtest, dass der Kerl einen Bußgeldbescheid bekommt. Kostet 10-30 €. Und du setzt dich der Gefahr aus, dass du dir in der Nachbarschaft einen gewissen Ruf erarbeitest.

Oder du verteidigst deine Interessen du sagst, dass dir ein Schaden entstanden ist, da du nicht wegfahren konntest (oder ähnliches). Da kommen ganz andere Summen zusammen. Das droht man zwei Mal an und zieht es dann durch. Das ist eine andere Nummer.

Du musst wissen, was du möchtest. Ich gehöre zur zweiten Fraktion.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

0
VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 18:49
@karliemeinname

Ja aber schau mal wenn der Nachbar das mit Absicht macht ist klar wie Kloßbrühe was er will undzwar Stress und Krieg. Da ist nichts mehr mit Ruf verlieren. Sowas lass ich nicht mit mir machen. Mein Bruder hatte mal Entgegengesetz der Fahrtrichtung geparkt und die haben ein Foto von seinem Wagen gemacht und es gab ein Bußgeld von der Stadt

0
karliemeinname  20.12.2021, 19:03
@VitaMalz323

Hallo Vitamalz,

wenn einer entgegen der Fahrtrichtung hält/parkt, dann ist das klar. Da reicht ein Foto.

Wenn dein Nachbar das absichtlich macht, dann ist es, meiner Ansicht nach, eine Sache für eine Zivilklage - da geht es nicht um 20 €.

Und wenn er das erste Mal die Androhung einer Klage bzw. die Unterlassungserklärung von einem Anwalt bekommt, inclusive der bisher angefallenen Kosten, dann ist das etwas anderes. Da lacht man über 20 €. Und dann sieht man schnell, ob er sich auf sowas einlassen möchte.

Ob du das machen möchtest, ist deine Entscheidung. Glaubt aber nicht, dass irgendwer deine Interessen besser vertritt als du selbst.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

0
VitaMalz323 
Fragesteller
 20.12.2021, 19:08
@karliemeinname

Sprich wenn der das so 4 bis 5 mal mit Absicht macht dann Anwalt einschalten und Unterlassung einzufordern? Am besten von den 4 bis 5 mal auch Fotos machen. Ich denke ich fahre am besten damit wenn ich jedes mal mit dem Foto zur Polizei gehe. Glaube kaum das der Nachbar lust hat jedes mal 15 euro zu bezahlen

0