Parken gegenüber Hofeinfahrt?
Hallo Zusammen,
ich habe ein leidiges Thema. Gegenüber von meiner Hofeinfahrt bzw. meinen Parkplätzen vor meiner Garage (Einfamilienhaus, ruhige Wohngegend) parken ständig Autos, hauptsächlich aber die Nachbarn die mir gegenüber Wohnen. Wenn Dort ein Auto geparkt steht, sind etwa 3,1m Platz bis zu meiner Einfahrt, man kann also noch mit einem PKW ausparken. Allerdings habe ich meinen 2-Achs Anhänger in meiner Einfahrt stehen mit einer Länge von 4,7m - mit meinem Zugfahrzeug sind es 9m Gespannlänge. Wenn also Jemand gegenüber dem Anhänger parkt, kann ich den nicht mehr aus meiner Einfahrt holen. ich habe den Anhänger für meine Arbeit und brauche ihn manchmal täglich, manchmal nur alle 3 Wochen, je nachdem was für Einsätze ich fahren muss. Die Nachbarn behaupten, es würde nicht behindern dort zu parken, da die Mindeststraßenbreite von 3.05m freigehalten wird. Ich kann den Anhänger nicht schräg aus meiner Einfahrt ziehen, da ich sonst über das Nachbargrundstück fahren müsste.
Was würdet ihr tun? Ich brauch zum Ankoppeln und rausfahren die Straßenbreite.
Danke und LG
Legroeder
3 Antworten
Laut StVO und Urteilen ergeht, dass ein Mindestabstand von 3,05m eingehalten werden muss (wird gerne auf 3,00m abgerundet). Dies ergeht daraus, dass einem PKW-Fahrer durchaus auch zugemutet werden darf, dass dieser beim Ausparken etwas rangieren muss. Erst dann, wenn das Ausparken/Ausfahren aus der Einfahrt auf eine Zentimeterarbeit hinausläuft kann man es als "unzumutbar" einstufen.
Diese Richtwerte ergeben sich allerdings auf den reinen PKW, Anhänger sind da nicht berücksichtigt und werden es auch nicht. Da es sich bei der gegenüberliegenden Fläche wohl auch um öffentlichen Grund handelt wird es schwierig bis unmöglich da eine Sperrfläche zu beantragen, zumal da auch die restlichen Anwohner auf die Barrikaden gehen können um dies zu verhindern. In einem solchen Fall gilt es die allgemeine Parksituation vor Ort zu klären und sofern diese recht angespannt ist und man den anderen Anwohnern keinen Parkplatz in zumutbarer Entfernung darlegen kann, wird eine Sperrfläche nicht genehmigt und durchgesetzt.
Für dich ist das eine blöde Ausgangssituation, allerdings kann man dir da keine Sonderrechte zuschreiben, nur weil du da auch einen Anhänger mit Ausparken musst. Es wird hier nur von einem PKW (Breite 2,55m) ausgegangen inkl. der 25cm Sicherheitsabstand auf jeder Seite wodurch sich die 3,05m Mindestabstand ergeben.
Wenn du den Anhänger auf deinem Grundstück parken willst und dort auch problemlos ausparken möchtest würde man dir eher ans Herz legen deine Ein-/Ausfahrt entsprechend umzubauen um dies zu ermöglichen - sofern natürlich möglich.
Alternativ steht es dir aber natürlich auch frei deinen Anhänger einfach außerhalb des Grundstückes zu parken (bspw. gegenüber deiner Hofausfahrt), da gilt dann allerdings die Standzeit zu berücksichtigen denn diese ist bei Anhängern ohne Zugfahrzeug auf 2 Wochen bzw. 14 Tage limitiert. Eine Überschreitung dieser Frist wird mit einem Bußgeld in Höhe von 20€ geahndet.
PKW sind von dieser Regelung ausgegrenzt und dürfen prinzipiell dauerhaft geparkt werden (Dauerparker). Da gilt allerdings zu beachten, dass das Fahrzeug Angemeldet ist, es sich in einem Verkehrssicheren Zustand befindet und die TüV-Plakette noch gültig ist.
Soweit die rechtliche Situation, das einzige was dir hilft ist ein freundliches Gespräch mit deinen Nachbarn die dir da entgegenkommen, aber da du ja schon schreibst das deine Nachbarn kein Problem sehen da ja die Mindestabstände eingehalten werden, dürfte das Thema "freundliche Nachbarn" vom Tisch sein.
Daher bleibt dir nur übrig dich damit abzufinden deinen Anhänger außerhalb deines Grundstücks zu parken, oder deine Ein-/Ausfahrt entsprechend umzubauen (was auch eine Genehmigung erfordert).
Hast du dir überlegt eine Garage bzw. kleine Halle dafür anzumieten? Das ist natürlich wieder mit einer zusätzlichen, monatlichen Belastung verbunden, würde aber bei solchen Sachwerten durchaus Sinn machen.
Wenn es mal zu Schäden/Diebstählen kommt und höhere Sachwerte verschwinden könnte da u.U. auch die Versicherung Probleme machen wenn der Anhänger nicht vor Fremdzugriff gesichert ist und ob die Versicherung es gelten lässt wenn man einfach nur die Türen zuparkt...
Diebe gehen nur durch die Türe wenn es sich anbietet, wenn aber solche Sachwerte vorliegen werden die Diebe da auch etwas rabiater und "kreativer", nicht selten werden dann auch feste Bordwände aufgeschnitten um sich so Zugriff zu verschaffen.
Einem Nachbarn wurden damals zwei Porsche aus der geschlossenen Garage geklaut - während sie zuhause am schlafen waren. Also wenn es darum geht höhere Sachwerte einem neuen Besitzer zuzuführen, dann werden Diebe auch kreativ und umso bemühter, je höher die Werte sind.
Die Nachbarn haben recht wenn zwischen parkenden Auto und Einfahrt mindestens 3,05m Platz sind darf man dort parken
und wenn ich lese der Hänger gehört deinen Arbeitgeber stelle ihn dort ab
Und wie soll ich dann den Hänger aus der einfahrt bekommen? Das Gespann hat eine Länge von 9m, da genügen 3,05m einfach bei weitem nicht.
Das ist dann dein Problem es gibt nunmal die Gesetze was willst du dann dagegen machen. Wäre die Straße schmal wäre das auch dein Problem. Man kann auch einen Stellplatz anmieten.
oder man holt sich eine Zughilfe
Mein Arbeitgeber sitzt 600km von mir entfernt. Ich bin im Außendienst - und als ich den Job angenommen und angefangen habe, gab es in der Straße so wenig Autos, das Parkflächen übrig waren. Nun sind viele "Kinder" von damals erwachsen und haben Autos. Mein Nachbar gegenüber hatte mal 1 Auto früher und 2 Parkplätze, jetzt hat er 5 Autos und immer noch 2 Parkplätze.
Dann hole dir wie erwähnt eine zughilfe ziehe damit den Hänger auf die Straße, Hänger anhängen und los.
Ja, ich schreibe dem Hersteller mal eine Mail und frage ob das auch bei starker Hanglage funktioniert. Das wäre eine Lösung, Hätte Allerdings Schiss dass der Hänger das Ding die Straße runterdrückt.
Ich könnte allerdings auch einen "billigen" Hänger kaufen, zulassen und den auf der Straße parken gegenüber meiner Ausfahrt. Den kann ich dann einfach von Hand wegschieben.
Den Anhänger wo anders abstellen.
Wenn die Mindestbreite eingehalten wird und man keinen Stress mit den Nachbarn will. Man kann natürlich auch eine Sperrfläche beantragen.
Dann gehen jedoch die Nachbarn auf die Zinnen.
Vielen Dank Olfinger,
ich kann die Hofeinfahrt nicht weiter verbreitern, wurde vom Bauamt abgelehnt da sonst zu viel Grunddstücksfläche versiegelt wäre.
Ich hatte vor dem Anhänger einen Sprinter, der stand auch in der Hofeinfahrt, mit dem bin ich regelmäßig nicht rausgekommen wenn gegenüber Jemand parkte, auch nicht mit rangieren. Der Parkplatz auf dem ich stehe ist 3m Breit, links davon ist eine Mauer und rechts davon das Nachbargrundstück, wo der Nachbar sein Auto stehen hat. Mein Auto steht weiter oben an der Straße, da habe ich nochmal einen Parkplatz, geht mit Anhänger aber nicht da ich den Anhänger keine Steile hofeinfahrt nach oben schieben kann.
Ich parke den Anhänger extra so ans Haus dass er nicht geöffnet werden kann (Türen sind 20cm von der Hauswand entfernt), da hier meine Werkstatt drin ist und da Werkzeug für 60k+ drin ist und manchmal Kundeneigentum für weit über 150k.
In den Nachbarstraßen ist es noch viel beschissener mit parken, es ist wenn man Abends nach Hause kommt nirgendwo auch nur 1 Parkplatz frei, geschweige denn 2 damit ich den Hänger da hin bekomme.
Das ging jetzt eine Weile gut, aber die Nachbarn parken eben manchmal Tage oder Wochen ohne das Auto zu bewegen.