Parken gegenüber Grundstückseinfahrt, obwohl die Straße frei ist?
Liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Meine Nachbarn parken täglich gegenüber von meiner Einfahrt, sodass ich mich mit dem rein- und rausfahren sehr schwer tue.
Ich habe sie auch schon darauf hingewiesen, seitdem wurde die Situation nur noch schlimmer und sie parken auch gegenüber von meiner Einfahrt und lassen ihre Einfahrt sowie die Garagen frei. Zudem ist es nicht nötig gegenüber zu parken, da die ganze Straße frei ist.
Hat jemand eine Idee was ich tun kann?
Liebe Grüße
3 Antworten
Es müssen zwischen Deiner Ausfahrt und den parkenden Fahrzeugen gegenüber 3,5 m Platz sein.
Die Strasse ist so schmal, dass das nicht eingehalten werden kann? Dann ist das Parken gegenüber von Deiner Ausfahrt automatisch verboten. Wenn es da häufer Probleme mit uneinsichtigen anderen Verkehrsteilnehmern gibt, kannst Du bei Deiner Stadt/Gemeinde bei der Strassenverkehrsbehörde die Situation schildern, und darum bitten, dass gegenüber Deiner Ausfahrt ein (ggf. eingeschränktes) Halteverbot eingerichtet wird.
Die Strasse ist breit genug, dass die 3,5 m eingehalten werden? Dann ist die Sache Dein Problem. Es ist zumutbar, dass ein durchschnittlich geschickter Autofahrer mit einem durchschnittlichen Auto 1 x hin- und herrangieren muss, um rein oder raus zu kommen.
Alles andere geht nur auf good-will Basis, die es bei Euch anscheinend (leider) nicht gibt.
Das kommt doch ganz auf die Breite der Straße an.
In der Straßenverkehrsordnung steht alles dazu im § 12
Wir hatten vor vielen Jahren ein gleiches Problem - nach einigem Hin und Her hat die Stadt dann ein absolutes Parkverbot gegenüber unserer Grundstückszufahrt erlassen (mit Beschilderung)
Wenn da kein Bürgersteig ist - parken sie dann direkt vor deren Haustür? Wo gehen denn dann die Fußgänger?
Bei uns ist es umgekehrt. Vor unserem Haus gibt es keinen Bürgersteig - wir stehen aber auch völlig alleine, daher ist ein Bürgersteig auf dieser Seite sinnfrei.
Und unsere Straße ist eine Einbahnstraße und entsprechend schmal - deshalb, weil viele Nachbarn den § 12 nicht kannten oder nicht beachten haben oder nicht beachten wollten - jetzt eben ein absolutes Halteverbot.
Ja sie parken direkt vor deren Haustür das ist ihnen anscheinend lieber als in ihrer Einfahrt zu stehen. Die Fußgänger gehen auf meiner Seite. Ja um ein Halteverbot wäre ich froh, es ist ja kein Problem wenn mal ein Handwerker oder Besuch ab und zu dort steht, aber es sollte halt nicht 24/7 sein. Vor allem wenn die Straße und deren Einfahrt frei ist.
Die Nachbarn freundlich bitten, aber eigentlich müsste man wenn gegenüber in seiner Einfahrt Autopark auch rein kommen und auch raus. Die provozieren das jetzt weil sie sich sagen, die kann noch nicht mal reinfahren und rausfahren. Es ist ja im Prinzip dein Problem, du kannst den da ja nicht verbieten da zu parken, das ist ja erlaubt.
Ja wie du schon sagst sie provozieren es. Leider! Reden bringt mit denen leider gar nichts, das ist mein Hauptproblem :(
Das Problem bei mir ist zudem, dass bei meinen Nachbarn quasi kein Bürgersteig ist, es gibt nur auf meiner Seite einen deshalb könnte ein Parkverbot direkt vor deren Haustür schwierig werden könnte ich mir vorstellen :/