Fragen zum Parkverbot?

2 Antworten

Darf ich - sofern nicht anders geregelt -:
  1. Ja
  2. Ja
  3. 3,05 Meter, ergibt sich aus maximaler Breite eines Fahrzeuges von 2,55 Meter und je Seite 25 cm (Gesamt 0,5m) Sicherheitsabstand

Die 3,05 Meter kannst Du auch als Mindestfreiraum für 1 und 2 nehmen.

Sofern es nicht anders geregelt ist, darfst Du das.

Parken in Kreuzungsbereichen ist bspw in der StVO geregelt.

Behinderte Du ein Rettungsfahrzeug beim Einsatz (und so ein Löschzu hat nun keinen Smart Wendekreis) darf die Feuerwehr sogar Dein Fahrzeug beschädigen.

3 habe ich nicht verstanden, ist aber sicher auch in der StVO geregelt.