Parken auf höhe von Garagenausfahrt erlaubt?
Genau auf Höhe unserer Garage (grüner Pfeil) stellt jemand seinen Anhänger (rote Umkreisung) dauerhaft ab. Die Straße ist sehr eng und es besteht auch eine Verkehrsgefährung durch Fahrzeuge, die schnell um die Kurve kommen, und nicht sofort gesehen werden können, da die Garagen auch eine Steigung nach oben haben. Ich sehe es nicht ein, mich in Gefahr zu begeben und rangieren zu müssen, weil meine Ausfahrt permanent durch dort parkende Autos behindert wird.
1.) Darf man abgesehen davon, dass der Anhänger dort nicht länger als 2 Wochen alleine dort stehen darf, auf Höhe der Garagen mit Pkw / Anhänger auf der anderen Straßenseite parken?
2.) Kann man dort ein Parkverbot einführen lassen? Wenn ja an wen meldet man sich am besten?
2 Antworten
- Ja da darf man parken. Es gibt keine Vorschrift, die das verbieten würde meines Wissens nach und es handelt sich um den öffentlichen Verkehrsraum.
- Meines Erachtens nein. Wenn die Kurve so gefährlich ist, kann man ggf. eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Kurve aufstellen. Aber bei der Kurve sehe ich keine wirkliche Gefährdung durch die parkenden Fahrzeuge.
Ich sehe das Problem nicht.
Willst du rechts aus der Ausfahrt, sehe ich keine Gefahr, nach links auch nicht.
Fahrzeuge, die aus der Kurve kommen bremsen durch den Anhänger ab. Die siehst du also rechtzeitig.