Dauerparker im Wohngebiet: Kann ich dagegen vorgehen (Anhänger)?
In meinem Wohngebiet steht seit geraumer Zeit ein Anhänger ohne Zugfahrzeug an derselben Stelle. Laut § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen im öffentlichen Raum zu parken.
Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von 20 Euro.
Ich frage mich daher, ob ich diesen Verstoß melden kann und wie ich dabei vorgehen sollte.
Wie gehe ich da am besten vor, wen Rufe ich an und reichen Fotos, man sieht ja in den Daten, wann das Foto aufgenommen wurde.
8 Antworten
Bildermachen und Dokumentieren dann dem Zuständigen Ordnungsamt melden.. Verständlich wenn Parkflächen eh Mangelwahre sind..
Moin,ja klar das kannst du bei Ordnungamt auch per Telefon melden.Mach das.
Hallo,
das Thema kenne ich gut und ist leider nicht so einfach. Es stimmt, dass das Ordnungsamt nach zwei Wochen ein Bußgeld von 20€ verhängen kann (und wohl auch wird). Damit ist der Trailer/Anhänger aber nicht weg. Laut Aussage meines Ordnungsamtes können sie das Bußgeld alle zwei Wochen wiederholen. 40€ Parkgebühr im Monat für einen LKW Anhänger sind ein Schnäppchen für jeden Spediteur! Hinzu kommt, dass der Aufwand für die Kommunen deutlich über 40€ im Monat liegt und sich das Interesse an einer Verfolgung in der Regel in Grenzen hält (bei ausländischen Kennzeichen wird´s noch "lustiger"). Das Geld holt sich die Kommune über Falschparker beim "Bäcker" deutlich schneller! :-) Bedenke auch, dass du den Trailer/Anhänger nicht zuparken darfst. Somit gehen weitere Meter Parkfläche verloren!
Irgendwo ist hier ein "Riesenloch" im Bußgeldkatalog!
Das kannst du beim Ordnungsamt Melden.
Einfach beim Ordnungsamt anrufen, die müssen und werden sich kümmern.