Auto parken mit Parkschein?
Ich habe einen Geschäft in einer ganz normalen Straße mit Parkschein. Höchst Parkschein dauer 2St.
Mein Parkschein dauer ist noch nicht abgelaufen und habe gesehen das ein Ordnungsamt mit gerade Strafzettel schreibt. Die sache wurde geklärt allerdings meint der Ordnungsamt das ich den ganzen Tag dort auch mit einer Parkschein nur 2 Stunden parken darf. Also darf ich jede 2Stunden kein Parkschein ziehen. So etwas höhre ich ja zum ersten mal stimmt das? Gibt es so eine Gesetz?
7 Antworten
du darfst da nur 2 Stunden stehen, du bist Geschäftsinhaber, such dir eine andere Parkmöglichkeit, die ist billiger.
das Ordnungsamt kennt sich pappenheimer, du hast dir einen neues Parkticket geholt ohne das Auto umzuparken, das ist VERBOTEN.
Also darf ich jede 2Stunden kein Parkschein ziehen
So ist es.
Soweit ich das in Erinnerung habe, muss nach Ablauf der Parkdauer (sei es Parkscheibe oder bezahlter Schein) die Parklücke verlassen werden und dann erneut eingeparkt.
Nur kurz vor und zurück stellt kein "Ausparken" in dem Sinne dar und wäre nicht zulässig.
Finde allerdings keine passende Passage in der StVO.
Ja, bei uns in der Schweiz gibt es das. Da muss das Auto alle 2 Stunden bewegt und umparkiert werden. Man daef eine Runde drehen und wieder auf den selben Parkplatz, aber dann am besten anders rum, dass es erkennbar ist, dass man den PP verlassen hat..
Du musst das Auto tatsächlich umparken. Dann parkst du nur 2 Stunden am Stück.