Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem, wobei ich ordentlichen Rat brauche. Eventuell ist hier jemand unterwegs, der in rechtlichen Sachen etwas erfahrener ist.
Ich habe ein Auto verkauft, da wir umgezogen sind und keine zwei Autos mehr benötigen.
Das Auto war an sich in einem top Zustand bis auf etwas Rost, den wir bearbeiten lassen haben. Das steht so auch auf dem Kaufvertrag.
Dem Käufer hatte ich vor dem Kauf angeboten, den TÜV nochmal neu zu machen, da ich sehr von dem Auto überzeugt war und dachte, der kommt locker durch und ich kann ihn mit frischem TÜV verkaufen, da dieser in 4 Monaten abgelaufen wäre.
Der Käufer meinte aber, er braucht das Auto zeitnah und nimmt es so mit wie es ist. Wir hatten zusammen eine Probefahrt gemacht bei der alles in Ordnung war. Er hatte dabei keine Mängel festgestellt, aber auch keinen Blick unter das Auto geworfen, da er meinte er vertraut mir, dass ich ihm keinen Schrott verkaufe. Dies war auch niemals meine Absicht, da ich ihm sogar neuen TÜV angeboten hatte machen zu lassen. Haben uns daraufhin auf einen Preis geeinigt und ein paar Tage später das Auto erfolgreich abgemeldet und verkauft.
Nun stand der Käufer heute vor meiner Haustür und meinte, er möchte vom Kauf zurücktreten, da er eine Tour von ca. 500km gefahren ist und plötzlich Öl und Kühlerflüssigkeit unter dem Auto aufzufinden sei.
Er gibt logischerweise mir die Schuld dafür, da (laut ihm) Ölverlust ja schon vorher bekannt sein muss und er auf jeden Fall zum Gutachter geht, der rausfinden soll, dass der Schaden schon vor Verkauf bei uns bestand.
Er meinte, entweder wir geben ihm sein Geld zurück, oder er gehe vor Gericht.
Er meinte auch, ich habe im Kaufvertrag geschrieben, das Serviceheft sei lückenlos ausgefüllt. In unserer Zeit war das auch lückenlos, jedoch hat er bei dem Vor-Vorbesitzer eine Lücke von 1-2 Jahren entdeckt.
Im Internet (sowie auf unserem vorgefertigten ADAC Kaufvertrag!) steht, dass bei einem Privatverkauf jeglicher Sachmangel ausgeschlossen wird, außer es seien „arglistig verschwiegene Mängel“…
Kann man das als arglistig verschwiegenen Mangel zählen lassen rein rechtlich? Ich meine, das Auto ist über 15 Jahre alt und gebraucht… Oder bin ich in diesem Fall im Recht, da ich ja über den Schaden wirklich nicht Bescheid wusste? Was kann auf mich zukommen und wer steht wie im Recht?
Bitte um konstruktive Antworten!
Ich werde mich natürlich beim Anwalt informieren, jedoch dachte ich, eventuell sind hier ein paar Experten unterwegs.
Vielen Dank im Voraus!