Verwarnungsgeld wegen parken auf Gehweg?

12 Antworten

Parken auf dem Gehweg kostet nunmal mitlerweile 55 Euro. Und das ist exakt die Grenze wo das Verwarngeld aufhört und das Bussgeld anfängt. Du kannst allerdings pech haben, das, wenn man dich weiterhin erwischt, Du mit dem Doppelten Satz rechnen darfst, weil man dir dann Vorsatz unerstellt.

Du kannst natürlich dagegen angehen, aber So wie du dich hier einläßt gehe ich mal stark davon aus, das deine Mühe vergebens sein wird.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist es nur dann gestattet auf dem Bürgersteig zu parken, wenn dies durch ein besonderes Schild ausdrücklich erlaubt ist. Ist die Straße ansonsten nicht breit genug, darf dort gar nicht geparkt werden. Beides ist eigentlich Grundlagenwissen aus der Fahrschule.

Der Umstand, dass dies vielfach getan und oft auch geduldet wird, macht daraus noch kein zulässiges Verhalten.

Das Parken auf dem Gehweg ist nur da erlaubt, wo es durch das Verkehrszeichen 315 angezeigt wird:

Bild zum Beitrag

Das blaue Teil zwischen dem roten und dem weißen ist das Zeichen 315.

... und die 55 Euro Bußgeld gibt es für "Parken auf dem Gehweg mit Verkehrsbehinderung".

Solltest Du auch weiterhin permanent und vorsätzlich auf dem Gehweg parken, droht Dir ein erhöhtes Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.

 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

Egal ob das andere auch tun: Parken auf dem Gehweg (auch nur mit der Hälfte des Kfz) ist halt nicht erlaubt, außer ein Schild weist ausdrücklich darauf hin. Natürlich könnte noch ein Anhörungsbogen/Knöllchen von einem anderen Tag kommen. Viele Zeitgenossen werfen ein aktuelles Ticket am Fahrzeug einfach weg, der Wind ver-weht es, andere Menschen entfernen es...

Hallo, das Recht hast Du, wird Dir aber nur Nachteile bringen:

Klar ist: Parken auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn dort ein Parkplatz eingezeichnet ist.

Das Verwarnungsgeld ist also rechtens. Dennoch kannst Du dagegen Einspruch einlegen.

Dann wird aus dem Verwarngeld ein Bußgeldverfahren. Die Strafe bleibt zwar die gleiche, nur kommen dann zum eigentlichen Bußgeld noch die Verfahrenskosten hinzu