Verwarnungsgeld wegen <5cm auf Gehwegrand geparkt?

9 Antworten

Salue

In der Gesetzgebung möchte man alles möglichst klar regeln. Sonst wird es bei der Anwendung Probleme geben.

Das Gesetz sagt also klipp und klar, dass solche Flächen nicht zum Parkieren verwendet werden dürfen. Eine Formulierung "ein bisschen ist gestattet" wäre ungeschickt. Wer sagt dann ob 1, 5, 10 oder 200 Zentimeter?

Wenn Dir jemand etwas klaut kann er sich auch nicht damit herausreden, dass er Dir nur ein wenig geklaut habe, das störe ja niemanden. Das wärst Du wohl auch nicht einverstanden damit.

Tellensohn

Gibt es hierzu irgendeine offizielle Regelung?

Im § 2 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht allgemeingültig: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“

Dazu kommt noch §12 Abs. 4 Satz 1 STVO, der das Parken regelt.

Das gilt also auch für den ruhenden Verkehr, also Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Daraus ist abzuleiten dass das Parken auf dem Gehweg nach StVO verboten ist. So wie bei dir eben mit 55 Euro, mit behinderung wären es 70 Euro, mit Gefährdung 80 und mit Sachbeschädigung 100 Euro.

Auch oft nicht ganz bekannt scheinbar, dass dieses Verbot für das Parken auf dem Gehweg nicht nur für den Fußweg, sondern auch für den Radweg gilt. Ebenso gibt es keine Ausnahme Motorräder, diesen ist das Parken auf dem Gehweg auch untersagt ;-)

Erlaubt ist das Parken auf dem Gehweg nur wenn das Schild Nummer 315 angebracht ist und dann auch nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. In einigen Landkreisen/Gemeinden gibt es Sonderregelungen für Handwerker, Paketboten, Versorgungsdienste und Co.

Gibt es hierzu irgendeine offizielle Regelung?

Ja na klar. §12 Abs. 4 Satz 1 STVO.

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will [...]

Nichts zu sehen von irgendetwas á la: Gilt nicht für weniger als 5 cm.

Auch nichts von: Gilt nicht bei weniger als 0,5 cm.

Wenn du andere Autos siehst, die das zuhauf machen, dann liegt das daran, dass das nicht geahndet wird. Aber wie wir alle wissen: Das Nicht-Ahnden des einen Verstoßes, ist keine Legitimation für einen anderen Verstoß.

Ergo: Keine Ausreden für dich und freuen, dass es dich nicht schon eher erwischt hat.
Ergo: Das nächste Mal sich nicht an die Unordentlichkeit der Anderen richten.

Finde es gut, dass die Leute bestraft werden. Man könnte auch mal nen Punkt geben wenn der Reifen mal wieder 1cm auf dem Bordstein steht und die Karkasse gequetscht wird. Irgendwann wäre dann endlich der Führerschein weg.

Hi, das war sehr kleinlich und bestimmt hätte Dir nicht jeder Verkehrsüberwacher ein Ticket gegeben.

Ist aber rechtens, einen Einspruch kann ich Dir nicht empfehlen, wird sehr wahrscheinlich nur zu weitaus höheren Kosten für Dich führen.