Bußgeld Verkehrszeichen 315 - Parken auf dem Gehweg?
Moin,
Ich soll ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bezahlen, weil ich beim Verkehrszeichen 315 nicht halb auf dem Gehweg geparkt habe, da dort Metallpfeiler einen Baum umgeben haben und ich garkeine Möglichkeit hatte, halb auf dem Gehweg zu parken.
Wenn ich mir die Definition vom dem Schild durchlesen, steht dort auch lediglich, dass er erlaubt sei auf dem Gehweg zu parken, jedoch nicht verpflichtend. Über eine Zusatzregelung bei Hindernis auf dem Gehweg habe ich nichts gefunden.
Sollte ich gegen diesen Bescheid vorgehen?
Ich kann mein Auto ja nicht in dem Metallpfeiler parken.
Grüße
3 Antworten
Das 315 ist ein Gebotszeichen. Also nicht kann sondern muss.
Die Erlaubnis bezieht sich auf das Parken an sich. Verbietet im Umkehrschluss anders zu Parken wie abgebildet. Und wenn es, wie in Deinem Fall, nicht geht, dann darfst Du da nicht parken.
Außerdem kommt noch in Betracht, wenn Du die 3m nicht einhalten kannst, wenn Du auf der Straße parkst.
Da hast Du mit dem 55€ noch Glück. Bei Behinderung oder länger als 1h gibt es sogar einen Punkt und 70-100€ Strafe.
Zeichen 315 (Anlage 3 StVO), Erläuterung Nr. 2:
Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
Das Parken ist freiwillig, aber wenn man es tut, ist die beschilderte Aufstellung verpflichtend. :)
Kein Platz fürs Auto kein Parken, da gibt es dann doch kein Problem.
Im Zeichen ist abgebildet, wie die Fahrzeuge auf den Gehwegen aufzustellen sind.