Geparkt auf Gehweg (rechte Räder), Strafe 55 Euro?

8 Antworten

Es ist völlig wurscht, ob du den Fehler nur das eine Mal begangen hast oder schon zum hundertsten Mal. Es ist diesmal kontrolliert worden, diesmal als falsch aufgefallen und wird diesmal sanktioniert.

89 cm freie Gehwegbreite sind zu wenig für z.B. einen etwas breiteren Rollstuhl oder Kinderwagen. In der Regel werden 120 cm als angemesses Maß erachtet, wie viel vom Gehweg frei bleiben muss. Bei 115 hättest du dich wohl wehren können, weil die 120 cm nicht in Stein gemeißelt sind. Aber 89 cm sind definitiv zu wenig.

Der Anwalt ändert überhaupt nichts. Und er ärgert auch keinen Beamten, der seinen Zettel rauszieht, sagt "isso" und sich nicht weiter um den Anwalt schert.

Und 55 € sind jetzt auch nicht wirklich schmerzhaft, wenn man sich überlegt was das Autofahren allgemein so kostet. Eine Erinnerung, es in Zukunft besser zu machen und fertig.

Wenn das aufgeschulterte Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315-55 erlaubt war und dein Wagen tatsächlich nur zur Hälfte (und nicht z.B. zu zwei Dritteln oder noch mehr) auf dem Gehweg gestanden hat, kannst du eine anwaltliche Klärung in Erwägung ziehen. Denn es ist dir als Autofahrer auch nicht zumuten, die Restbreite des Bürgersteiges noch zu kontrollieren, wenn du dein Auto gemäß den Vorgaben geparkt hast. Eventuell muss die Kommune auf dem Gehweg den zum Parken freigegebenen Bereich explizit markieren, falls durch das "halbe Parken" den Fußgängern zu viel Verkehrsfläche genommen wird.

Dagegen kommt auch kein Anwalt kann. Es war Dein Fehler. steh dazu und zahle.

Da wirst du nicht drumherum kommen zu zahlen...89cm gehwegbreite ist zb für nen Rollstuhl zu wenig...also zahlen u trotzdem fröhlich sein

Als absolutes Minimum für die Rest-Gehwegbreite wird üblicherweise 1,20 m angesehen (ab Außenkante Seitenspiegel!), in manchen Orten sogar 1,50 m. Aber nur 89 cm sind definitiv zu wenig. Sowohl wg Rollstuhlfahrern, als auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren etc. Diese begegnen ja auch immer wieder anderen Personen auf dem Gehweg und dann muss man ja immer noch irgendwie aneinander vorbei kommen.

Dementsprechend wird Dich ein Einspruch bestenfalls nur noch mehr Zeit und Geld kosten, aber nichts bringen. Siehe es einfach als Lehrgeld.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

German1988 
Fragesteller
 22.02.2024, 18:01

Einspruch kostet mich kein Geld. Zahlt ja die Rechtsschutzversicherung in meinem Fall. Sonst würde ich es gleich bleiben lassen

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