Geparkt auf Gehweg (rechte Räder), Strafe 55 Euro?
Hallo,
ich habe verkehrskonform laut Beschilderung und wie ich es seit Jahren kenne halb auf dem Gehweg geparkt, so wie es in besagter Straße (eng) erlaubt ist und wie es jeden Tag dutzende entlang dieser Straße tun. Meiner Beobachtung nach nicht besser oder schlechter als ich.
Diesmal wohl etwas zu weit auf dem Gehweg. Gemessene breite hinten 89cm -> Strafe.
Muss ich das jetzt zahlen wegen einem einmaligen Fehler. Ich bin echt 2x ausgestiegen und haben den Wagen rangiert, sodass Autos links und Fußgänger rechts problemlos vorkommen und sich niemand beschweren kann. Bei den Autos vor mir klappts ja auch.
55,- find ich schon happig.
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten (habe Rechtschutzversicherung, die so ziemlich alles abdeckt, kann ich also abgeben ohne Kosten). Oder muss ich die Kröte einfach schlucken? Dann könnte ich aber zumindest ein paar Beamte mit dem Anwalt ärgern, hehe.....
Ich will dem Staat nicht nochmehr Geld hinterher werfen, als ich es als Steuerzahler eh schon tu.
:-(
8 Antworten
Es ist völlig wurscht, ob du den Fehler nur das eine Mal begangen hast oder schon zum hundertsten Mal. Es ist diesmal kontrolliert worden, diesmal als falsch aufgefallen und wird diesmal sanktioniert.
89 cm freie Gehwegbreite sind zu wenig für z.B. einen etwas breiteren Rollstuhl oder Kinderwagen. In der Regel werden 120 cm als angemesses Maß erachtet, wie viel vom Gehweg frei bleiben muss. Bei 115 hättest du dich wohl wehren können, weil die 120 cm nicht in Stein gemeißelt sind. Aber 89 cm sind definitiv zu wenig.
Der Anwalt ändert überhaupt nichts. Und er ärgert auch keinen Beamten, der seinen Zettel rauszieht, sagt "isso" und sich nicht weiter um den Anwalt schert.
Und 55 € sind jetzt auch nicht wirklich schmerzhaft, wenn man sich überlegt was das Autofahren allgemein so kostet. Eine Erinnerung, es in Zukunft besser zu machen und fertig.
Wenn das aufgeschulterte Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315-55 erlaubt war und dein Wagen tatsächlich nur zur Hälfte (und nicht z.B. zu zwei Dritteln oder noch mehr) auf dem Gehweg gestanden hat, kannst du eine anwaltliche Klärung in Erwägung ziehen. Denn es ist dir als Autofahrer auch nicht zumuten, die Restbreite des Bürgersteiges noch zu kontrollieren, wenn du dein Auto gemäß den Vorgaben geparkt hast. Eventuell muss die Kommune auf dem Gehweg den zum Parken freigegebenen Bereich explizit markieren, falls durch das "halbe Parken" den Fußgängern zu viel Verkehrsfläche genommen wird.
Dagegen kommt auch kein Anwalt kann. Es war Dein Fehler. steh dazu und zahle.
Da wirst du nicht drumherum kommen zu zahlen...89cm gehwegbreite ist zb für nen Rollstuhl zu wenig...also zahlen u trotzdem fröhlich sein
Als absolutes Minimum für die Rest-Gehwegbreite wird üblicherweise 1,20 m angesehen (ab Außenkante Seitenspiegel!), in manchen Orten sogar 1,50 m. Aber nur 89 cm sind definitiv zu wenig. Sowohl wg Rollstuhlfahrern, als auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren etc. Diese begegnen ja auch immer wieder anderen Personen auf dem Gehweg und dann muss man ja immer noch irgendwie aneinander vorbei kommen.
Dementsprechend wird Dich ein Einspruch bestenfalls nur noch mehr Zeit und Geld kosten, aber nichts bringen. Siehe es einfach als Lehrgeld.
Einspruch kostet mich kein Geld. Zahlt ja die Rechtsschutzversicherung in meinem Fall. Sonst würde ich es gleich bleiben lassen