Habe ein Knöllchen wegen angeblich falsch eingestellter Parkscheibe erhalten?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage...
Gestern war ich auf einem Supermarktparkplatz, wo man die Parkscheibe verwenden muss, mit einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden.
Ich habe sie auf 13:00 Uhr gestellt, da ich zu dieser Zeit auf den Parkplatz gefahren bin. Somit hätte ich bis 15:00 Uhr dort stehen dürfen. Um 14:45 Uhr kam ich zurück zu meinem Auto und fand ein Knöllchen über 20 € an meiner Windschutzscheibe, mit dem Hinweis, dass die Parkscheibe auf 15:00 Uhr gestanden hätte, was aber nicht stimmt!
Deshalb bin ich nicht bereit, das Knöllchen zu zahlen, da ich mich korrekt verhalten habe.
Nun meine Frage: Macht das Ordnungsamt Beweisfotos von der angeblich falsch eingestellten Parkscheibe oder nur von meinem Auto mit Nummernschild?
Ich weiß nicht, wie ich das klären soll, ohne für etwas bestraft zu werden, was ich nicht getan habe. Sie müssten mir doch das Foto meiner angeblich falsch gestellten Parkscheibe vorlegen können?
Ich hoffe, ihr könnt mir hier behilflich sein.
Vielen Dank.
Tascha
8 Antworten
Schwierig.
Parkplätze der Supermärkte werden meist von privaten Unternehmen geführt. Sollte das hier der Fall sein, dann wird es schwierig.
Wenn tatsächlich das örtliche Ordnungsamt ,das Knöllchen erstellt hat, dann werden in der Regel auch Beweisfotos erstellt. Lass dir das Foto zeigen und falls Du die Scheibe falsch eingestellt haben solltest, dann musst du zahlen und fröhlich bleiben.
Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun. Das ist eine private Firma. Ändert nichts daran, dass der Verstoß bewiesen werden muss. Es müssen also Beweisbilder vorliegen.
Die Firma soll dir doch mal das Foto von der Parkscheibe zeigen. Dann sieht man, was draufsteht.
Und selbst wenn die Parkuhr auf 15:00 steht: Man stellt sie ja auf die nächste halbe Stunde ein. Was genau sagt also dem Unternehmen, dass du nicht um 14:35 angekommen bist und deine Parkscheibe ordnungsgemäß auf 15:00 gestellt hast?
Egal ob das Ortungsamt oder ein privater Dienstleister zuständig ist: Derjenige muss deinen Verstoß beweisen. Es wird daher mit Sicherheit Fotos von der Parkscheibe geben. Also warte ab, bis Post kommt, dann kannst du dich dazu äußern und Einsicht in die Fotos bzw. eine erneute Prüfung dieser fordern.
Wenn dort Personal rumläuft, dann machen die auch ein Foto. Also lege Einspruch ein und erläutere deinen Fall.
Bei einem Parkverstoß reicht ein bloßes Foto vom Auto nicht aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Halterschaft allein sei kein Beweis für Täterschaft, erklärten die Karlsruher Richter. Sie gaben damit einem Mann Recht, der zuvor zweimal vor Gericht gescheitert war und deshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.
Bei der gerichtlichen Prüfung von Parkknöllchen muss es eine richtige Beweiserhebung geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Nur ein Foto des Autos reiche nicht aus, heißt es in dem Beschluss der Karlsruher Richter. (Az. 2 BvR 1457/23)