Darf ich hier parken?


05.04.2023, 03:08

Hier noch ein Bild der Spielstraße. Ich sehe hier auch keine „gekennzeichneten Parkplätze“

4 Antworten

Die gekennzeichneten Parkflächen sind eindeutig. Im unteren Bild rechts zu sehen. Auf der anderen Seite darf gar nicht geparkt werden.

Das obere Bild zeigt ebenso eindeutig die Grundstückseinfahrt. Definitiv. Hier kann man auf das Grundstück fahren. Darfst du nicht zustellen. Selbst dann nicht, wenn man grundsätzlich parken dürfte.

Warum fährst du nicht vor das Haus deines Freundes? Dort ist keine Zufahrt.

Gruß S.

Monki595 
Fragesteller
 05.04.2023, 15:02

Okay dann dürfte der Nachbar vor seiner eigenen Tür aber auch nicht parken oder? Das Problem war ja dass er meinte ich soll wegfahren, damit er dort parken kann.

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Monki595 
Fragesteller
 05.04.2023, 15:04
@Monki595

Bzw. wenn du über gekennzeichnete parkflächen redest dürfte ich doch dann auch nicht vor dem Haus von meinem Freund parken oder?

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Sirius66  06.04.2023, 07:28
@Monki595

Nein. Keiner eigentlich.

Wenn er seine Einfahrt zustellt, ist das seine Sache.

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Kann er und dann wirds teuer.

Monki595 
Fragesteller
 05.04.2023, 02:52

wieso kann er das?

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Monki595 
Fragesteller
 05.04.2023, 02:52
@Monki595

vor Grundstückseingängen darf man parken. Es ist ja keine Einfahrt sondern ein Eingang.

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Das Abschleppen androhen geht leicht und macht Spaß , es durchzusetzen ist ziemlich schwer . Wenn keine offizielle Einfahrt blockiert wird , wird die Polizei sagen , das sollen die Nachbarn persönlich privat regeln .Der öffentliche Verkehrsraum steht allen zur Verfügung und kann nicht privat reserviert werden Überhebliche Nachbarn gibt es leider häufiger , und den geeigneten Umgang mit ihnen muß man im Einzelfall vor Ort entscheiden .

Monki595 
Fragesteller
 05.04.2023, 03:06

Das andere ist dass es eine Spielstraße ist und man dort wohl nur auf gekennzeichneten Flächen parken darf. Die gibt es nur leider nicht 😆

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Wenn es sich um eine Spielstraße, gekennzeichnet durch das große blaue Schild, handelt, dann besteht dort grundsätzlich Parkverbot.