Parke ich hier auf dem linken Seitenstreifen?
Hallo ich wohne schon seit über 5 Monate in der Straße und in der Wohnung. Ich habe sonst immer dort geparkt und habe nie ein Knöllchen bekommen, doch am 13. August habe ich eins bekommen weil ich vom Haus stehe. Mir wird vorgeworfen ich würde auf dem linken Seitenstreifen parken, obwohl meines Erachtens dass ein Parkplatz ist. Davor ist ein Schild mit parken zwei Stunden mit Parkuhr ich habe in das Bild auch rein gezeichnet wo ich geparkt hatte. das nächste ist sie haben die falsche Anschrift auf meinem Schreiben hinterlegt, obwohl ich schon über 2 Monate umgemeldet bin und die haben nur den Zeugen als Beweis und keine Beweismittel wie Bilder oder andere Sachen. ich denke die wollten nur irgendwie Geld machen und dachte nach die Person das zahlt das schon.
5 Antworten
es ist immer das Erste mal ;)
ummelden alleine reicht nicht, eine Ummeldung der Zulassungsbescheinigung hat nicht stattgefunden? dann zahl, sonst wird´s noch teurer.
die Verwarnung hast nicht beachtet; bzw. mangelnder Ummeldung der Zulbesch. nicht erhalten; eine Parkscheibe hat ebenfalls gefehlt
bzw. deine Strassenseite ist nicht als Parkfläche ausgewiesen
stimmt, das Bild hat irritiert, das steht auf der anderen Strassenseite,
ob dort Parken erlaubt ist, wo er geparkt hat, keine Ahnung
Ja hatte eine Parkscheibe drin und die stimmte. Hmm
Parken wird nicht dadurch erlaubt, indem du eine Parkscheibe ins Auto legst.
Ausserdem gehts nicht darum, ob das Parken erlaubt war, sondern, dass du auf der falschen Strassenseite geparkt hast.
Mir wird vorgeworfen ich würde auf dem linken Seitenstreifen parken, obwohl meines Erachtens dass ein Parkplatz ist.
Dir wird ja auch nicht vorgeworfen, dass du dort geparkt hast, sondern dass du auf der falschen Straßenseite geparkt hast. Also in Fahrtrichtung auf dem linken Seitenstreifen.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen
- Der Pfeil auf dem Parkplatzschild zeigt nach links. Das heißt, der Parkplatz beginnt erst nach dem Schild. Wenn du davor gestanden hast, standest du nicht auf dem Parkplatz.
- Wenn du dein Auto noch nicht umgemeldet hast, geht das Knöllchen erstmal an die alte Adresse. Du musst nicht nur deinen Wohnsitz ummelden, sondern danach auch dein Auto. Deine Fahrzeugpapiere müssen ja auch entsprechend geändert werden.
Das Schild ist aus der andere Seite gemacht also stimmt das wie ich parke.
Da steht auch, du würdest links parken. Wenn das keine Einbahnstraße ist, musst du aber immer rechts, das heißt in Fahrtrichtung parken. Steht dein Auto entgegen der Fahrtrichtung ist das falsch, und dafür gibts ein Knöllchen.
Das hellblau Markierte sieht nach einem Parkstreifen aus.
Ein Parkstreifen ist ein Seitenstreifen, Nämlich einer, der ausdrücklich zum Parken vorgesehen ist.
Wenn der Parkplatz auf öffentlichem Grund ist, dann gilt das Verkehrszeichen.
Mit der Wohnungsumeldung ist dein Auto nicht automatisch umgemeldet, das musst du beim zuständigen Landratsamt auch noch machen, da im Fahrzeugschein ja auch die aktuelle Adresse nachgetragen werden muss.
Woher willst du wissen dass die Parkscheibe gefehlt hat? Außerdem ist das laut Bußgeldbescheid auch nicht der Tatvorwurf.