Fahrradstraße - Radfahren auf ehemaligem Radweg (ohne Schilder) legal?
In unserer Stadt sind mehrere Nebenstraßen in 30er Zonen als Fahrradstraßen freigegeben, d.h. Radfahrer können auf der Fahrbahn fahren. Entweder sind Extra-Radspuren auf die Fahrbahn gemalt, oder es gibt Warnschilder "Radfahrer".
Auf einigen dieser Straßen gibt noch es normale Radwege, die sich aufgrund unterschiedlicher Pflasterung vom Gehweg (Fußgänger) absetzen, allerdings keine blauen Schilder mehr. Wenn man als Radfahrer das Risiko vermeiden will und lieber auf diesem ehemaligen Radweg fährt, zählt das dann auch als "Fahren auf dem Bürgersteig", was ggf. ein Bußgeld kosten kann?
5 Antworten
Die Sache ist sehr einfach:
- Die Straße ist zum Fahren da,
- der Gehweg ist zum Gehen da.
Und zwar so lange, bis ein Schild irgendwas gegenteiliges vorschreibt.
Heißt, wenn es kein Verkehrsschild (mehr) gibt, das den Gehweg auch zum Radweg macht, hast du dort nichts zu suchen. Die Farbe des Bodenbelags hat diesbezüglich überhaupt nichts zu sagen.
Übrigens:
als Fahrradstraßen freigegeben, d.h. Radfahrer können auf der Fahrbahn fahren
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, auf der keine Autos mehr fahren dürfen (vllt noch als Anlieger geduldet).
Dass Radfahrer auf der Straße fahren, ist der Normalfall. Auch, wenn viele Autofahrer mit diesem Sachverhalt intellektuell überfordert sind.
Wie üblich, wenn sog. "Radwege" ins Spiel kommen, wird die Verkehrslage unnötig kompliziert.
Das wichtigste vorweg:
- gibt es kein blaues Schild am GEHweg, darf man ganz normal auf der Fahrbahn fahren (und sollte das auch tun)
- Radfahren auf GEHwegen ist saugefährlich, da niemand mit schnellem Verkehr dort rechnet und z.B. beim Abbiegen nicht hinsieht - schon kann der Unfall passiert sein
Sogar in Deutschland müssen auch sog. "Radwege" bestimmte Kriterien erfüllen, was z.B. deren Breite angeht und wenn sie deswegen "entschildert" wurden, sollte man sie endgültig aus eigenem Überlebenswillen meiden...
Auf einer Fahrradstraße hast du als Radfahrer Vorfahrt und Autofahrer müssen warten. Warum denn dann auf den ehemaligen Radweg fahren?
Dann fahr auf der Straße wie ich es schon geschrieben hatte. Warum auf den Radweg fahren wenn die Straße als Fahrradstraße freigegeben ist? Dann würdest du auch die Fußgänger nicht gefährden.
Irgendwie verstehe ich deine Antwort nicht...
Hi, der Radweg müsste beschildert sein. Entweder mit dem blauen Schild mit dem weißen Fahrrad drauf, oder mit dem Fußgänger und dem Zusatzschild Radfahrer frei.
Wenn beides fehlt, ist das jetzt ein breiter Fußweg. Unterschiedliche Pflasterung reicht nicht aus.
Dann kann die Benutzung tatsächlich mit Verwarnungsgeld belegt werden.
Wenn ein Radweg ausgeschildert ist, musst du den benutzen. Der ehemalige Radweg auf dem geteilten Bürgersteig ist kein Radweg mehr.
bist du dir 100% sicher? das heißt, man könnte ein knöllchen kassieren?
eben nicht, es gibt kein radweg-schild, sondern nur den allgemeinen warnhinweis mit dem fahrrad-schild (siehe oben).
mir geht es darum, ob man dann "verpflichtet" ist, die fahrbahn zu benutzen oder nicht; so wie anders herum die pflicht, beim blauen schild den radweg zu benutzen.
Jetzt bin ich verwirrt….reden wir jetzt über richtige Fahrradstrassen?
mit 25 km/h würde ich unachtsame fußgänger gefährden