Meine Tochter hat im September letzten Jahres ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen und in ihrem Ausbildungskrankenhaus auch als volle Pflegefachkraft übernommen. Die Schule dazu ist dem Ausbildungskrankenhaus angeschlossen. Das heißt, die "vorläufigen" Zertifikate zur Pflegefachkraft lagen dem Krankenhaus vor und in ihrem Arbeitsvertrag waren keine Klauseln hinterlegt, dass sie erst als "volle" Pflegefachkraft arbeiten darf, und auch entsprechend bezahlt wird, wenn das endgültige Zertifikat vorliegt. Da es sich um eine staatliche Ausbildung handelt, muss dieses Zertifikat vom Land kommen. Die entsprechenden Unterlagen wurden alle eingereicht und hatten dann natürlich eine gewisse Bearbeitungszeit.
Jetzt wurde im Februar sowohl meiner Tochter und drei ihrer Mitschüler mitgeteilt, dass ihre offiziellen Zertifikate zu spät vorlagen, und dass ihnen daher rückwirkend das Gehalt gekürzt wird. Bis die offiziellen Zertifikate vorlagen hätten sie nicht als volle Pflegefachkräfte bezahlt werden können. Der Arbeitsvertrag meiner Tochter ist am 15.11.2024 in Kraft getreten und dort steht, dass sie als volle Pflegefachkraft mit einem tariflich festgelegten Gehalt angestellt wird.
Dann wurden ihr und ihren betroffenen Mitschülern ohne Rücksprache im Februar einfach der komplette Betrag von ihrem Gehalt abgezogen, so dass sie für den Monat nur ein paar Hundert Euro zur Verfügung hatte. Sie hat eine eigene Wohnung und zahlt dort, wie jeder andere, Miete, Nebenkosten, etc. Ihre Anfrage, die Rückzahlung in Raten durchzuführen, wurde nicht berücksichtigt. Der Betriebsrat hat diese Einmalzahlung über den kompletten Betrag ohne Rücksprache mit den Betroffenen übrigens genehmigt.
Sie hat sofort Widerspruch eingelegt und das Geld wurde ihr dann wieder ausgezahlt. Der Betriebsrat hat jetzt jedoch nochmals bestätigt, dass sie den Betrag zurückzahlen muss. Ob als einmalige Summer oder in Raten ist noch offen.
Meine Frage ist: Ist das rechtlich überhaupt korrekt, dass sie nachträglich ihr Gehalt zurückzahlen muss? Laut Arbeitsvertrag ist sie als volle Pflegefachkraft angestellt. Im Arbeitsvertrag ist der tarifliche Lohn für eine volle Pflegefachkraft festgelegt. Sie hat in dieser Zeit auch als volle Pflegefachkraft gearbeitet. Lt. Krankenhaus war sie allerdings nur eine "Hilfskraft" bis das offizielle Zertifikat vorlag und wird entsprechend nur als Hilfskraft entlohnt. Kann der Arbeitgeber einfach ohne Rücksprache und Einverständnis des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag und vor allem die tarifliche Entlohnung ändern?