Unfaire Jobbesetzung
Ich habe mich am örtlichen Gemeindeamt für eine ausgeschriebene Stelle in der Buchhaltung beworben. Ich habe jahrelang in einer vergleichbaren Position gearbeitet, also an Erfahrung in dem Thema mangelt es mir nicht.
Ich habe nicht einmal eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen, weil "wir uns im Zuge des Bewerbungsprozesses für eine passendere Kandidatin entschieden haben".
Heute kam das Gemeindeblatt wo die "Neue" vorgestellt wird. "Wir freuen uns so, dass wir eine Quereinsteigerin gefunden haben. Sie hat zuvor als Friseurin gearbeitet und versucht nun ihre Zahlenaffinität hier im Job zu steigern".
Fühle mich dezent verarscht. Nicht dass ich etwas gegen Friseurinnen hab... aber jemanden mit null Ahnung für den Posten zu nehmen, wenn man jemanden haben könnte der ausreichend Erfahrung mitbringt... klingt mir stark nach Postenschacher.
Ist so etwas nicht verboten? Wird es geduldet von Rechtswegen? Oder kann man dagegen irgendwie vorgehen?
7 Antworten
Da brauchst du dich nicht verarscht zu fühlen.
Im ÖD ist es Vorschrift offene Stellen auszuschreiben.
In dieser Ausschreibung muss nicht angegeben werden ob die Position schon besetzt ist.
Siehst du, da war bestimmt schon im Vorfeld der "Pumuckl" zugange.
Zu deiner unten gestellten Frage: Wenn du möchtest, kannst du dich beim Bürgertelefon des BMAS zu deinen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten informieren. Die Durchwahl zum Themengebiet Arbeitsrecht ist: 030 221 911 004
Nein das ist nicht verboten. Man muss nicht die Person mit der besseren Qualifikation nehmen. Vielleicht hat man dich einfach als unsympathisch empfunden oder du warst zu spät dran o.ä. Qualifikation ist ja auch nicht alles.
Die hätten mich nicht als unsympathisch empfinden können bis zu einem Treffen kam es ja gar nicht.
Deine Bewerbung ist doch erstmal das Wichtigste.
Die Entscheidet ob man in die Ängere Wahl kommt und zum Vorstellungsgespräch oder nicht
Eben und die ist top. Also warum wurde dennoch jemand genommen der für den Job wenig bist nicht geeigent ist?
Ich dachte es gibt im öffentlichen Dienst bei Postenbesetzungen ein Objektivierungsverfahren um Postenschacher einen Riegel vorzuschieben?
Das du deine Bewerbung Top findest ist mir schon klar.
Es kommt aber darauf an, wie diese beim Arbeitgeber ankommt
So wie du hier schreibst und Argumentierst, wundert mich garnichts mehr
Danke, aber das beantwortet meine Frage nicht.
Ich dachte es gibt im öffentlichen Dienst bei Postenbesetzungen ein Objektivierungsverfahren um Postenschacher einen Riegel vorzuschieben?
Die anderen Dienstgeber wo ich mich beworben habe, fanden meine Bewerbung auch top. Meine Referenzen und meine Zeugnisse sind herausragend. Da wurde ich auch zu Gesprächen geladen...
Wäre ja dumm, wenn ich mich nur an einer Stelle bewerben würde. 😂
Kriterien Stellenbesetzung öffentlicher Dienst -» dbb beamtenbund und tarifunion https://www.dbb.de/arbeitnehmende/rechtsprechung/arbeitsvertragsrecht/kriterien-stellenbesetzung-oeffentlicher-dienst.html
Da du die Andere Bewertungen nicht kennst, kannst du natürlich auch kaum beurteilen wie deine Konkurrenten waren.
Du kannst ja wie bei dem Beispiel klagen
Großen Erfolg solltest du dir aber von einer Klage nicht erwarten
Was heißt ich kenne die Bewertungen nicht? Es wurde eine Friseurin eingestellt mit null Ahnung von der Materie. Ich kann wohl durchaus beurteilen, dass ich für die Stelle auf Grund einschlägiger Erfahrung besser geeignet bin...
Steht ja in deinem Artikel auch: Öffentliche Arbeitgebende haben sowohl die Stellenausschreibung als auch die spätere Bewertung und Auswahl der Bewerbenden sorgfältig vorzunehmen. Hierbei sollte das Prinzip der Bestenauslese nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unbedingt beachtet werden, denn bei Missachtung drohen mögliche Schadenersatzansprüche übergangener Bewerbender.
Was heißt ich kenne die Bewertungen nicht?
Dass du weder Ihr Bewerbungsschreiben noch das Vorstellungsgespräch kennst.
Ansonsten lies doch mal den Link den ich dir gegeben habe bevor du klagst
Habe ich gelesen. Habs ja sogar oben zitiert. Und das gibt mir Recht. :)
Vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Der Kläger verlor letztlich in allen Instanzen.
🤔
Es zählt für einen Job mehr als nur die Qualifikation
Das ist überall so
Natürlich wird man in der Regel denjenigen nehmen der Besser passt.
Überqualifikation ist übrigens auch schlecht
Der Kläger verlor letztlich in allen Instanzen.
Ist ja auch begründet warum. Völlig andere Sachlage als bei mir.
Ich habe den ganzen Artikel gelesen, nicht nur Teile davon. ;)
Aber du hast mir damit genau die Rechtsauskunft geliefert die ich brauchte. Also nochmal vielen Dank. :)
Das Freut mich dass ich dir helfen konnte 🌟 🤩
Welche fomalen Qualifikationen und Anforderungen an den Bewerber enthielt die Ausschreibung denn konkret? Was für eine konkrete Stelle und mit welcher Entgeltgruppe war es denn? Und welche formalen (!) Qualifikationen bringst du mit?
Im öffentlichen Dienst sind Stellenbesetzungsverfahren tatsächlich deutlich formaler und objektivierter geregelt als in der freien Wirtschaft. Umso mehr spielt es aber auch eine Rolle, ob die für die Stelle erforderlichen formalen Qualifikationen vorhanden sind, Berufserfahrung wiegt dort weniger schwer als das Papier.
Vielleicht lag es an deiner Bewerbung
Normalerweise wird zum Lesen und aussortieren nicht sehr viel Zeit investiert wenn viele Bewerber da sind.
Dann wird die Auswahl genauer durchgeschaut und evtl zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Von denen wird dann jemand ausgewählt
Durchaus kann hier also ganz normaler Bewerbungsprozess stattgefunden haben
War auch von daher komisch, weil die Stelle nur 2 Tage ausgeschrieben war...