Ist das noch normgerecht?

6 Antworten

Hier ist an vielen Stellen der Gehweg schmaler als der Radweg.

Das sagt nichts über die Breiten aus. Auch läßt sich anhand des Fotos nicht sagen, wie breit der Gehweg im Bereicht der Stufen ist.

Der Radweg bleibt aber immer gleich breit. Ist das noch normgerecht?

Da es eine Mindestbreite für Radwege gibt, entspricht das der Norm.

Gibt's nicht für Gehwege eine Mindestbreite von 2,50m?

Weiß ich nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du so breit bist, dass du 2,50m benötigen würdest.

Wie ist da die Rechtslage, wenn man breiter ist als der Gehweg?

Dann wartet man, bis der Radfahrer passiert hat. Und wenn du nicht plötzlich kurz vor einem Radfahrer den Radweg betritts, wird er dir auch Platz lassen.

Was soll die Stadt denn machen, wenn eine Mindestbreite nicht eingehalten werden kann? Den Fußweg sperren, so dass du auf die andere Strassenseite wechseln müßtest? Den Radweg sperren, so dass alle Radfahrer im Bereich der Stufen absteigen müssen? Das ist beides nicht praktikabel, also kann man sich untereinander verständigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sascha92525 
Fragesteller
 22.06.2023, 14:19

Das geht hier nicht. Die Radfahrer sind Recht egoistisch und kennen keine regeln

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ronnyarmin  22.06.2023, 14:24
@Sascha92525

Die Radfahrer gibt es nicht.

Was willst du denn jetzt hören? Den Weg verbreitern kann man nunmal nicht.

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Sascha92525 
Fragesteller
 22.06.2023, 15:11
@ronnyarmin

Doch. Radweg als Schutzstreifen auffe straße oder ihn komplett entfernen.

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Stadewaeldchen  22.06.2023, 14:59
Auch läßt sich anhand des Fotos nicht sagen, wie breit der Gehweg im Bereicht der Stufen ist.

Die roten Radwegpflastersteine sind ca. 10x20cm groß, daher kann man das schon ganz gut abschätzen. Dürften so knapp 80-100cm sein.

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Dann geht man eben teilweise auf dem Radweg und macht Platz wenn ein Radfahrer kommt. Wo ist denn da das Problem?

Man braucht nicht für alles Gesetze.

Dürfte heute so nicht mehr gebaut werden, "Altbauten" haben aber Bestandsschutz.

Sascha92525 
Fragesteller
 22.06.2023, 14:27

Gibt noch schlimmere. Den Flickenteppich an der hauptstraße bspw.

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Klar gibt es ne Richtlinie. Rad und Fußweg muss innerorts mindestens 2,50 betragen.

Nach den Verwaltungsvorschriften muss ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht einschließlich der Sicherheitsräume (nach RASt 06 zusammen 1,20 m) innerorts mindestens insgesamt 2,50 m breit sein (VwV II.2 bb zu §2 StVO zu Absatz 4 Satz 2).

Meines Wissens gibt es aber auch z.b. bei Gedenkschutz ausnahmen. Stehen die Häuser so eng beieinander und es ist nur n Fußweg von nem Meter möglich, ists halt so. Waren die Häuser aber vor dem Bau des Gehwegs da, haste Pech gehabt.

Sowas ist der Hauptgrund für meine "Radweg"allergie - diese gefährlichen Fehlkonstruktionen dienen ausschließlich dazu, die Radfahrer von der Fahrbahn zu bekommen.

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg (wie hier) soll innerorts mindestens 2,5 m haben (beide Teile); natürlich kann es lt. Vorgaben auch weniger sein, wenn der Platz nicht reicht.

Die Aufteilung in blaßrosa und grau hat nur etwas zu sagen, wenn das Konstrukt mit Z 241 (Getrennter Geh- und Radweg) beschildert ist; bei Z240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) ist es egal wo gegangen und gefahren wird.

Egal ob normgerecht oder nicht, solange das blaue Schild nicht erfolgreich weggeklagt wurde, gilt der Benutzungszwang für Radfahrer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sascha92525 
Fragesteller
 22.06.2023, 14:21

Es ist VZ 241 beschildert

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Olaf68  23.06.2023, 12:16
@Sascha92525

Dann ist der ca. 1m schmale "Radweg"teil nicht normgerecht...

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