Übungsleiterpauschale und Minijob bei Hartz IV?

2 Antworten

Bei einem Verdienst von 450 € hast du einen Freibetrag von 170 €! Alles andere wird angerechnet.

Sternenbande 
Fragesteller
 22.10.2019, 09:59

Ebenfalls quatsch. Seit wann wird eine Übungsleiterpauschale angerechnet?

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isomatte  22.10.2019, 12:51
@Sternenbande

Dann lies dir mal meine Antwort durch, falls du das schon gemacht hast, dann mach es noch einmal und dann musst du aber auch verstehen was ich geschrieben habe und dann sollte dir klar sein das du nicht doppelt und dreifach Freibeträge geltend machen kannst.

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Wenn du deine beiden Jobs ohne wichtigen Grund kündigen würdest, könnte es ggf.zu einer Sanktion von 3 Monaten kommen, dann an 25 Jahren min.30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt.

Hast du zu deinen Jobs noch zusätzlich angenommen monatlich 200 € durch ein Ehrenamt, dann blieben diese 200 € in der Regel ja ohne Anrechnung auf dein ALG - 2.

Würdest du jetzt angenommen monatlich 200 € durch deine beiden Jobs verdienen, dann stünden dir nach § 11 b SGB - ll ja vom Bruttoeinkommen nur 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % Freibetrag dazu, bei 100 € übersteigend wären es also zusätzlich 20 €.

Da läge dein Freibetrag dann bei insgesamt 120 € und 80 € würden dir als anrechenbares Einkommen auf dein ALG - 2 Bedarf angerechnet.

Hast du nun diese 200 € aus deinem Ehrenamt, dann fallen diese 100 € Grundfreibetrag vom Erwerbseinkommen weg, anstelle tritt dann der Freibetrag von 200 €, dir blieben dann zusätzlich nur die Freibeträge über den 100 € Grundfreibetrag also angenommen diese 20 €.

Dein gesamter Freibetrag läge dann bei 220 €, der Rest von deinen 200 € abzüglich 20 € Freibetrag = 180 € würden dir als anrechenbares Erwerbseinkommen von deinem ALG - 2 abgezogen.

Sternenbande 
Fragesteller
 22.10.2019, 09:58

Quatsch. Minijobs kann man immer ohne Grund kündigen. Weswegen sollte hier eine Sanktion auch gerechtfertigt sein?

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isomatte  22.10.2019, 12:48
@Sternenbande

Dann mach es mal, dann wirst du sehen ob es Quatsch war oder nicht !

Du bist verpflichtet deine Bedürftigkeit zu verringern bzw.im besten Fall ganz zu beenden, kündigst du einen Job ohne wichtigen Grund, egal ob 450 € oder sozialversicherungspflichtig, erhöhst du in der Regel deine Bedürftigkeit und gerade dies soll ja nicht passieren.

Selbst bei einem Einkommen von 170 € Brutto = Netto würdest du nach Berücksichtigung deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll deinen Bedarf um ca.56 € erhöhen, weil dein Freibetrag nur bei 114 € liegen würde.

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Sternenbande 
Fragesteller
 22.10.2019, 14:19
@isomatte

Und um wie viele Euro genau erhöhe ich meine Bedürftigkeit, wenn ich 2 Minijobs bei denen ich zusammen fast immer unter 100 Euro im Monat verdiene kündige und dafür einen neuen Minijob annehme bei dem ich 450 Euro verdiene?

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isomatte  22.10.2019, 14:28
@Sternenbande

Ein Ehrenamt ist keine geringfügige Beschäftigung und selbst wenn du nur 80 € monatlich verdienen würdest und unterhalb deines Grundfreibetrags von 100 € bleiben würdest, könntest du bei Kündigung ohne wichtigen Grund mit einer Sanktion rechnen.

Ob du dann gegen diese Rechtsschritte einlegst oder nicht liegt dann an dir.

Das ganze darfst du nicht mit dem ALG - 1 verwechseln, da kann man jeder Zeit eine geringfügige Beschäftigung ohne Sperrzeiten kündigen, da soll man ja auch seine Bedürftigkeit nicht verringern, weil es sich um eine Versicherungsleistung handelt, sondern schnell wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen.

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Sternenbande 
Fragesteller
 22.10.2019, 14:33
@isomatte

Kannst du mir dazu einen entsprechenden Gesetzestext nennen der besagt, dass man eine Sanktion erhalten kann, wenn man einen Minijob kündigt um einen anderen Minijob anzunehmen bei dem man mehr verdient?

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isomatte  22.10.2019, 14:41
@Sternenbande

Nochmal, du hast hier von einem Ehrenamt und nicht von einer besser bezahlten geringfügigen Beschäftigung gesprochen.

Das ist ein sehr großer Unterschied !

Es wird wohl kein Jobcenter geben, welches einen eine Sanktion für höheres Einkommen gibt, wenn man damit seine Bedürftigkeit zumindest verringert.

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Sternenbande 
Fragesteller
 22.10.2019, 14:43
@isomatte

Doch habe ich:

"Oder käme ich finanziell besser bei weg, wenn ich meine beiden Minijobs kündige und nur noch die neue Stelle behalte, wo ich 450 Euro bekomme?"

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isomatte  22.10.2019, 14:48
@Sternenbande

Du weißt wahrscheinlich selber nicht mehr was du geschrieben hast !

Dann lies dir mal deine Überschrift durch und den zweiten Absatz und dein letzter Absatz mit den 450 € bezieht sich auf deine neue Stelle und bei dieser handelt es sich nach deinem zweiten Absatz um ein Ehrenamt, denn bei einer geringfügigen Beschäftigung gibt es keine Aufwandsentschädigung bzw. Übungsleiterpauschale.

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