Nachbarschaftshilfe bei Hartz IV?

Agamemnon712  09.05.2022, 05:42

Was hat Nachbarschaftshilfe mit der Pflegeversicherung zu tun?

EuleU 
Fragesteller
 14.05.2022, 16:48

Bei entsprechender Pflegestufe gibt es sowas. D. h. laut Gesetzgeber so.

5 Antworten

Nein.

Der Entlastungsbetrag von 125,00 € wird übrigens eh nicht ausgezahlt.

Man reicht die Belege ein und bekommt ggf etwas erstattet. Ach ja, akzeptiert werden Belege laut meiner Pflegekasse nur von Ausstellern, die zur Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen sind.

Das dürfte bei Nachbarschaftshilfe nicht der Fall sein.

Generell gilt aber, dass die Leistungen der Pflegekasse NICHT auf ALG2 angerechnet werden dürfen.

Die Pflegeversicherung ist ja zweckgebunden. Wird sie durch einen AlG 2 Empfänger entgeltlich durchgeführt, muss dieser das Einkommen natürlich dem JobCenter mitteilen.

Wenn der Leistungsempfänger ganztags die Pflege leistet, steht er dem Arbeitsmarkt ja gar nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Sicher, ist doch Verdienst bzw. Einkommen.

Aber 100 Euro sind eh frei.

Für den zu Pflegenden ist alles frei.

Dea2019  08.05.2022, 12:47

falsch

 § 11 a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

(3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. …

Gemäß § 11 a Abs. 3 S. 1 SGB2 ist das Pflegegeld bei dem Leistungsempfänger nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das Pflegegeld dient im Einzelfall einem anderen Zweck als die Leistungen zur Existenzsicherung.

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Ich glaube alles was über 100 € geht, sollte sich dies nicht irgendwie geändert haben.

Wird der finanzielle Betrag von 125 Euro von der Pflegeversicherung mit Hartz IV verrechnet?

Was die Pflegeversicherung und Hartz4 mit Nachbarschaftshilfe zu tun hat, erschließt sich mir jetzt nicht.

EuleU 
Fragesteller
 08.05.2022, 14:41

Eine Frau ist pflegebedürftig. Sie soll im Rahmen der sog.. Nachbarschaftshilfe zu diversen Terminen (Arzt, Bank, Ämter, etc.) begleitet werden. Der Zeitaufwand liegt bei ca. 10 Stunden im Monat. Sie will eine Vertrauensperson außerhalb der Familie dafür haben, aber keinen Pflegedienst.

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