Arbeitszeitgesetz: Selbständige Nebentätigkeit?

5 Antworten

Sind Selbständige davon ausgenommen?

Grundsätzlich: Ja!

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG, das in § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" die regelmäßige (!) Arbeitszeit auf 48 Wochenstunden beschränkt (60 Wochenstunden, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen wieder 40 Wochenstunden erreicht werden), gilt nicht für Selbstständige, damit auch nicht für selbstständige Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer als Nebentätigkeit ausübt.

Das heißt konkret: Du kannst die selbstständige Nebentätigkeit in Deiner Freizeit so lange ausüben, wie Du willst - solange dadurch nicht Deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigt wird (als nebenberuflich Selbstständiger wirst Du in dieser Hinsicht nicht anders behandelt als ein Arbeitnehmer, der sich seine gesamte Freizeit bis in die Nacht mit Computerspielen um die Ohren haut).

Für die Ausübung einer Nebentätigkeit im Urlaub während des Hauptjobs kommt es nicht darauf an, ob diese Nebentätigkeit abhängig (als Arbeitnehmer) oder unabhängig/selbstständig ausgeübt wird.

Das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 8 "Erwerbstätigkeit während des Urlaubs" verbietet zwar jede Erwerbstätigkeit, die dem Erholungszweck widerspricht; ob aber eine Nebentätigkeit im Urlaub erlaubt ist oder nicht, hängt immer von den subjektiven und objektiven Umständen des Einzelfalls ab. Sie ist immer dann verboten, wenn sie 1. auf die Erzielung eines Erwerbseinkommen/Entgelts ausgerichtet ist und 2. dem Erholungszweck des Urlaubs zuwiderlauft, das heißt verhindert, dass sich ein Arbeitnehmer durch den Urlaub für seine Haupttätigkeit erholt und "regeneriert".

Die Ausübung einer unselbstständigen oder selbstständigen Nebentätigkeit während des Urlaubs ist also nicht generell verboten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Das Arbeitszeitgesetz gilt nur fuer deine Taetigkeit als Arbeitnehmer, nicht aber auch fuer die als Selbststaendiger. Das ergibt sich u.a. aus ArbZG § 2 Abs. 2: "Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."

BUrlG § 8 ist aber ebenfalls zu beachten: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten." Hiervon ist auch selbststaendige Erwerbstaetigkeit erfasst.


Familiengerd  06.10.2019, 17:52

Die Ausübung einer Nebentätigkeit - ob unselbstständig oder selbstständig - im Urlaub ist nicht generell verboten; das hängt von den subjektiven und objektiven Umständen des konkreten Einzelfalls ab.

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Solltest du mit Werkverträgen und stundzensätzen arbeiten, achte selber auf deine Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber kann dich verpflichten, nicht so viel zu arbeiten, dass du gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Er hat auch ein Interesse daran, da er gegebenenfalls Probleme bekommt.

Dein Urlaub dient natürlich der Erholung.


Familiengerd  06.10.2019, 17:51
Dein Arbeitgeber kann dich verpflichten, nicht so viel zu arbeiten, dass du gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Das Arbeitszeitgesetz ArbZG erfasst aber keine Nebentätigkeit, die als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird; hier liegt die Grenze des "Erlaubten" alleine im negativen Einfluss auf die Haupttätigkeit.

Die Ausübung einer Nebentätigkeit im Urlaub ist nicht generell verboten; das hängt von den subjektiven und objektiven Umständen des konkreten Einzelfalls ab (siehe dazu meine eigene Antwort).

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Nein, das ist im Gesetz nicht geregelt, es kann allerdings zu Problemen führen, wenn Durch deine Nebentätigkeit deine Hauptarbeitstätigkeit leidet.


Messkreisfehler  06.10.2019, 09:03

Es kann auch im Bezug aufs Urlaubsrecht Probleme geben wenn Du deinen Erlholungsurlaub deines Hauptarbeitgebers permanent dazu nutzt deiner Nebentätigkeit nachzugehen.

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Familiengerd  06.10.2019, 17:47
@Messkreisfehler

Die Ausübung einer Nebentätigkeit im Urlaub ist nicht generell verboten; das hängt von den subjektiven und objektiven Umständen des konkreten Einzelfalls ab (siehe dazu meine eigene Antwort).

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die Neben einkünfte müssen auch versteuert sein. SteuerBer. kennt sich bestens damit aus