Selbstständig als Beamter?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Vorab ist mir bewusst, wie die Regelungen im Bundesbeamtengesetz §99 für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten festgehalten sind.

Das findet auf dich aber keine Anwendung, sondern das jeweilige Landesrecht.

Hat man als Beamter aufgrund dieses Gesetzes gar nicht die Möglichkeit ein solides Gewerbe zu etablieren, da man mit 40% des Jahresgehaltes kaum mehr als 2000€ monatlich verdienen darf?

Erst einmal gibt es meines Wissens nicht in jedem Landesrecht Verdienstgrenzen. Aber wenn, dann bestehen diese ja auch hauptsächlich aus dem Gedanken, dass der Beamte nicht von einem weiteren Arbeitgeber finanziell abhängig sein soll. Das entfällt bei einer selbstständigen Tätigkeit. Allerdings bin ich sehr skeptisch, ob eine selbstständige Tätigkeit größeren Ausmaßes überhaupt genehmigungsfähig ist. Im Studium sicherlich nicht. Diese Frage wird also von deinem Landesrecht und der Personalverwaltung abhängen. Wenn das Landesrecht ausschließliche Verdienstgrenzen vorsieht, dann muss wohl der Jahresreingewinn zu Grunde gelegt werden. Mit einer selbstständigen Tätigkeit nebenbei auf über 40% des Jahresverdienstes zu kommen, dürfte aber generell schwierig werden.

Warum wartest du nicht einfach ab... ob du dann mit einer 40 h Stunden Woche noch derart gewerblich aktiv sein kannst steht ja auch in den Sternen. Ob du das Studium schaffst steht in den Sternen.

Während der Ausbildung ist sowas ohnehin nicht gern gesehen. Und wer weiß was danach kommt...