Anzeige einer Nebentätigkeit als Beamter nachträglich stellen?

1 Antwort

Es gibt genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten und "nur anzeigepflichtige" Nebentätigkeiten. Wenn nicht geschehen, dann unverzüglich nachholen, da der Vorwurf der Dienstpflichtverletzung im Raum steht. Konkretes ist in der Nebentätigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt bzw. vom Bund selbst für Bundesbeamte.